Marseille-Urteil erst im August

von 24. Juli 2009

Im Prozess gegen den Hamburger Unternehmer Ulrich Marseille ist am Freitag vor dem Landgericht in Halle (Saale) erneut kein Urteil gefallen. Stattdessen musste sich das Gericht erneut mit Anträgen der Verteidigung befassen. Allerdings wiesen die Richter die Anträge zurück, die ihrer Meinung nach vor allem der Prozessverschleppung dienen sollten. Marseille selbst erschien unentschuldigt nicht vor Gericht. Trotzdem sahen die Richter von einer Ordnungsstrafe ab. Das Urteil wird nun für den 12. August erwartet. 20 Monate war verhandelt worden.

Hintergrund des Prozesses ist ein neun Jahre zurückliegender Prozess. Dabei hatte Marseille 115 Millionen Schadenersatz für rund 2000 Plattenbauwohnungen in Halle-Neustadt gefordert, die Marseilles EWG gekauft hatte. Dabei soll der Unternehmer einen Zeugen per Brief zu einer für ihn günstigen Aussage genötigt haben. Weil die Beweislage dünn ist und nicht nachgewiesen werden konnte, dass das Schreiben tatsächlich von Marseille kommt, wurde er vor drei Jahren in erster Instanz freigesprochen. Dagegen legte die Staatsanwaltschaft Widerspruch ein. Sie fordert ein Jahr Haft auf Bewährung sowie die Zahlung von 7,5 Millionen Euro.

Marseille streitet weiterhin ab, etwas mit den Briefen zu tun zu haben. Seine Verteidiger beantragten gar, den früheren GWG-Chef und damit Prozessgegner auf eine Stasi-Zugehörigkeit hin zu überprüfen. Die Briefe würden schließlich die Handschrift der Stasi tragen.