MDR-Staatsvertrag von Ministerpräsident Haseloff unterzeichnet

von 12. Januar 2021

So wurde beispielweise die Zusammensetzung des Rundfunkrates geändert, um die Vielfalt des Gemeinwesens und die gesellschaftliche Pluralität abzubilden. Der Aufgabenkatalog des Verwaltungsrates des MDR, der u. a. die Geschäftsführung der Intendantin überwacht, wurde explizit um die Kontrolle der Gehaltsstrukturen der Angestellten, deren Bezüge über der höchsten Tarifgruppe liegen, ergänzt.

Haseloff: „Die öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten bieten ein qualitativ hochwertiges Programm und haben eine wichtige Informationsfunktion. Das gilt in unserem Land in besonderer Weise für den MDR. Mit der Neufassung des MDR-Staatsvertrages wird die seit 1991 nahezu unverändert fortgeltende Grundlage für den MDR als gemeinsame Rundfunkanstalt von Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen auf ein modernes Fundament gestellt. Den Gremien kommt eine wichtige Funktion bei der Überwachung und Kontrolle des MDR zu.“

So hat nach dem neuen MDR-Staatsvertrag z. B. künftig der Verwaltungsrat bei der Kontrolle der Gehaltsstrukturen der Leitungsebenen und bei der Festsetzung der Bezüge der Intendantin oder des Intendanten und des Direktoriums ausdrücklich dafür zu sorgen, dass diese in einem angemessenen Verhältnis zu den Aufgaben einer Anstalt des öffentlichen Rechts stehen und die Vergütungsstruktur auf eine nachhaltige Unternehmensentwicklung ausgerichtet ist. Als Orientierung für die Höhe des Grundgehaltes des Intendanten könne künftig, so Haseloff, die Höhe des Amtsgehaltes des Präsidenten des Bundesverfassungsgerichts dienen.

Hintergrund:

Am 30. Mai 1991 unterzeichneten der Freistaat Sachsen, das Land Sachsen-Anhalt und der Freistaat Thüringen den Staatsvertrag über den Mitteldeutschen Rundfunk (MDR) und errichteten damit den MDR als gemeinsame Rundfunkanstalt der drei Länder. Die Landtage der drei Länder müssen nach der Unterzeichnung dem Staatsvertrag noch zustimmen.