Mehr als 900.000 Euro für Halles Straßenbau

von 23. November 2010

Freude am Dienstag bei Halles Oberbürgermeisterin Dagmar Szabados: Gleich sechs Förderbescheide hatte Innenstaatssekretär Rüdiger Erben mit im Gepäck. Die 20 Prozent Eigenanteil, die Halle eigentlich leisten müsste, übernimmt nun das Land. Andernfalls würden die restlichen 80 Prozent der Fördermittel, die zumeist vom Bund und der EU kommen, verfallen.

Mit 633.933,33 Euro fließt das meiste Geld in die Haupterschließungsstraße Gewerbegebiet Halle Ost (Osttangente). Daneben gibt es 136.000 Euro für den Ausbau der östlichen Mansfelder Straße, 61.221,12 Euro für den Ausbau der Delitzscher Straße, 33.333,33 Euro für den Ausbau des Autobahnzubringers A14/Halle Ost und 30.703,33 Euro für den Ausbau der Brücken über den Riebeckplatz im Zuge der B6 sowie 18.975 Euro für den Ausbau der Beesener Straße.

Die Landesförderung sei extrem wichtig, sagte Szabados. „Damit es mit solch wichtigen Straßenbauvorhaben weitergehen kann.“

Auf der Grundlage des Gesetzes zur Entflechtung von Gemeinschaftsaufgaben und Finanzhilfen (EntflechtG) gewährt der Bund den Ländern Finanzhilfen für Investitionen zur Verbesserung der Verkehrsverhältnisse. Mit diesen Geldern werden hauptsächlich der kommunale Straßenbau und der öffentliche Nahverkehr der Gemeinden des Landes unterstützt. Dabei muss der Antragssteller einen Eigenanteil in Höhe von 20 bzw. 25 Prozent der benötigten Finanzmittel erbringen. Ist er dazu finanziell nicht in der Lage, so dass ein Wegfall der Förderung droht, kann er gemäß § 16 Abs. 2 Finanzausgleichsgesetz (FAG) eine Zuwendung des Landes erhalten.