Mehr Sicherheit an der Zscherbener B80-Kreuzung

von 13. April 2012

 Der Unfallschwerpunkt an der Ampelkreuzung der B 80 und der Teutschenthaler Landstraße am Ortseingang von Halle (Saale) soll entschärft werden. Das Landesverwaltungsamt (LVwA) hat der Landesstraßenbaubehörde, Regionalbereich Süd am Donnerstag das Baurecht dafür erteilt. Die Ampel an der Kreuzung soll der Vergangenheit angehören. Sie soll durch eine Überführung der Teutschenthaler Landstraße mit Ein- und Ausfahrtsrampen an beide Richtungsfahrbahnen der B 80 ersetzt werden. Damit wird die Möglichkeit geschaffen, aus Richtung Eisleben über die Teutschenthaler Landstraße die Ortslage Nietleben anzufahren. Durch den Umbau können nicht nur die Verkehrsabläufe verbessert und ein Unfallschwerpunkt beseitigt werden. Auch ein Radweg kann angelegt werden. Für Radler kann so eine sichere Vervbindung zum Friedhof Neustadt und nach Zscherben geschaffen werden. Radfahrer müssen sich damit zwischen Eislebener Straße und der Kreuzung mit der B 80 künftig nicht mehr über holpriges Kopfsteinpflaster quälen. Die Planung sieht eine verbesserte Zufahrt zu dem gegenwärtig im unmittelbaren Kreuzungsbereich gelegenen Parkplatz des Friedhofes Neustadt vor. Davon werden insbesondere die Busse des öffentlichen Personennahverkehres profitieren, denen der Parkplatz als Halte- und Wendepunkt dient. Bisher ergaben sich aus den beengten Verhältnissen im Kreuzungsbereich Behinderungen, die immer wieder Verspätungen mit sich  brachten. Zur Kompensation der Beeinträchtigungen von Natur und Landschaft, die das Vorhaben mit sich bringen wird, sind neben der Entsiegelung und Wiederbegrünung von ca. 2100 m² Straßenflächen insbesondere die Aufforstung eines standortgerechten Eichen-Hainbuchen-Laubwaldes auf 2,5 ha bislang intensiv genutzter Ackerflächen vorgesehen. Der Planfeststellungsbeschluss sowie die festgestellten Planunterlagen werden in der Zeit vom 10. bis zum 24. Mai 2012 im Bauamt der Stadt Halle zu den dortigen Öffnungszeiten zur Einsicht für jedermann ausgelegt. Einzelheiten werden rechtzeitig in ortsüblicher Weise im Amtsblatt der Stadt Halle bekanntgegeben.