Millionen für den Katastrophenschutz

von 19. Juli 2009

Im Rahmen der Umsetzung des Konjunkturpaktes II wird das Innenministerium von Sachsen-Anhalt insgesamt ca. 7 Millionen Euro für die nachhaltige Stabilisierung des Sicherheitsniveaus im Katastrophenschutz einsetzen.

Ein Schwerpunkt der Förderung ist die Verbesserung der Ausstattung in den Landkreisen und kreisfreien Städten für die Bewältigung eines sogogenannten Massenanfalls von Verletzten. „Dort sehen wir im Land insgesamt Nachholbedarf“, so Innenstaatssekretär Rüdiger Erben (SPD), „den wir bei dieser Gelegenheit mit einer Förderung von insgesamt ca. 3,7 Millionen Euro schnell abdecken wollen.“

Die Entscheidung für den Einsatz dieser Mittel folgt einem Ausstattungskonzept zur Ergänzung des Katastrophenschutzes, auf das sich Bund und Länder 2007 geeinigt hatten. Dieses sieht vor, dass der Bund in Zukunft konkret am Bedarf orientierte Spezialressourcen bereitstellt und die Länder ihrerseits gewährleisten, die darauf abgestimmten Katastrophenschutzstrukturen vorzuhalten.

Alle Landkreis und auch die kreisfreie Stadt Halle (Saale) bekommen in den nächsten Tagen Fördermittelbescheide für die Beschaffung eines Wechselladerfahrzeuges mit einem Abrollbehälter, der wiederum eine rettungsdienstliche Beladung für 50 Behandlungsplätze enthält. Das Fahrzeug selbst ist zunächst ein herkömmlicher LKW mit 18 t Gesamtgewicht und einem Ladekran. Der Abrollbehälter "MANV 50" enthält neben der rettungsdienstlichen Beladung auch Zelte und Stromerzeuger.

Rüdiger Erben: „Das heißt, es ist dann alles vorhanden, um vor Ort eine mobile Rettungsstation aufzubauen. Damit werden wir im Land in Zukunft auf ein Großschadensereignis mit vielen Verletzten besser technisch vorbereitet sein als bisher.“

Die Kosten für die Beschaffung dieser Technik belaufen sich auf ca. 300.000 Euro pro Fahrzeug samt Abrollbehälter. 75 Prozent davon werden durch Mittel des Bundes abgedeckt. Die verbleibenden 25 Prozent werden zur Hälfte vom Land getragen, die übrigen 12,5 Prozent müssen durch die Landkreise und kreisfreien Städte als Eigenanteil aufgebracht werden.