Mindestlohn in Sachsen-Anhalts Sicherheitsbranche

von 30. November 2011

Sie setzen ihr Leben aufs Spiel und verdienen dabei nicht viel. Der Tariflohn im Sicherheitsgewerbe lag bislang in Sachsen-Anhalt bei unter 5 Euro. Das soll sich nun ändern. Für qualifizierte Tätigkeiten im Schutz- und Sicherheitsgewerbe in Sachsen-Anhalt gilt ab sofort ein verbindlicher Mindestlohn von 7,45 Euro – rückwirkend ab 01. Oktober 2011. Ab dem 1. März 2012 gelten dann 8,00 Euro und ab dem 1. Januar 2013 gelten 8,60 Euro.

Auf Empfehlung des Tarifausschusses Sachsen-Anhalt hat Arbeitsminister Norbert Bischoff den Entgelttarifvertrag für Sicherheitsdienstleistungen in Teilen für allgemeinverbindlich erklärt. Das betrifft qualifizierte Sicherheitsmitarbeiter im Objektschutz und im separaten Wachdienst mit IHK-Abschluss als geprüfte Schutz- und Sicherheitskraft oder Werkschutzkraft sowie die zugehörigen Zeitzuschläge wie etwa Nachtzuschlag, Sonntagszuschlag oder Feiertagszuschlag. Erstmals gilt damit beschränkt auf Sachsen-Anhalt ein und derselbe Lohn für alle vergleichbar qualifizierten Arbeitnehmer dieser Branche.

Arbeitsminister Bischoff: „Mit der Allgemeinverbindlichkeit werden auch die nicht tarifgebundenen Arbeitgeber verpflichtet, ihren entsprechend qualifizierten Angestellten das vereinbarte Entgelt zu zahlen. Damit wollen wir ruinösen Wettbewerb über Lohnkosten entgegenwirken.“

Der Minister betonte aber auch: „Das Ergebnis ist ausbaufähig. Sowohl die Beschränkung auf nur eine bestimmte Entgeltgruppe dieses Gewerbes als auch die konkrete Höhe der Löhne ist nicht zufriedenstellend. Dennoch handelt es sich um ein lohnpolitisch wichtiges Signal, um Fachkräfte im Land zu halten.“

"Bislang war es üblich, einen kompletten Tarifvertrag für allgemeinverbindlich zu erklären. Warum Minister Bischoff sich veranlasst sah, den Empfehlungen des Tarifausschusses zu einer nur in „Teilen“ erklärten Allgemeinverbindlichkeit zuzustimmen, bleibt sein Geheimnis", kritisiert der wirtschaftspolitische Sprecher der Fraktion Die Linke Dr. Frank Thiel. "Da erhellt auch die kritische Selbstreflexion auf „Ausbaufähigkeit“ wenig." Zwar sei es richtig für qualifizierte Sicherheitsfachleute die Löhne zu erhöhen, doch sei es ebenso falsch, für weitere Beschäftigte in dieser Branche die Löhne nicht auf ein höheres Niveau zu heben und ebenfalls für allgemeinverbindlich zu erklären. Für die Linke gelte weiterhin die Forderung des DGB: "8.50 Euro ist das Mindeste, was an Lohn zu zahlen ist. Da helfen die vereinbarten Untergrenzen von 7,45 Euro wenig, vor allem, wenn es um Fachleute geht." Sachsen-Anhalt renne den qualifizierten Fachkräften mit seinen Lohnangeboten hinterher. Man fordere 8.50 Euro, "und zwar jetzt, und nicht erst im Jahr 2013", so Thiel. "Daher wird DIE LINKE in ihrem Entwurf eines Vergabegesetzes, der tatsächlich – und nicht wahrscheinlich, wie das bei der SPD-Fraktionsvorsitzenden Budde anklingt – in die kommende Landtagssitzung eingebracht wird, ohne WENN und ABER bei der Forderung bleiben: Öffentliche Vergabe von Aufträgen – auch für Sicherheitsfachleute – erfolgt nicht unter 8,50 Euro pro Stunde." Die SPD-Fraktion sei herzlich eingeladen, den Gesetzentwurf der LINKEN zu unterstützen. "Das würde ihr die Möglichkeit eröffnen, eigene Forderungen und Positionen mit Gesetzeskraft zu versehen – mit der CDU wird das wohl auch in dieser Sache nicht gelingen."