Minister: Harte Strafen für Fake-News und Bots

von 10. Januar 2017

So verbreitete das Ministerium in Magdeburg am 2. Januar 2017 eine Pressemitteilung mit dem Titel „Diskussion um Fake-News in sozialen Medien: Verbreitung von Falschmeldungen durch Social Bots stoppen“. Darin erklärt die Ministerin für Justiz und Gleichstellung in Sachsen-Anhalt, Anne-Marie Keding: „Die strafrechtliche Sanktionierung von Social Bots ist ein ganz wichtiger Punkt. Auch im Bereich des Zivilrechts, etwa bei gezielten Schlechtbewertungen von Unternehmen im Internet, und auf europäischer Ebene muss dem Phänomen wirksam entgegen getreten werden. Sachsen-Anhalt hat deshalb eine Arbeitsgruppe initiiert, die weitere Vorschläge zum rechtlichen Umgang mit Social Bots erarbeiten wird.“

In der aktuellen Diskussion um „Fake-News“ und dem Einsatz von Social Bots (Computerprogramme, die Menschen imitieren) in sozialen Medien warnen die Justizminister Sachsen-Anhalts, Hessens und Bayerns, das Thema zu unterschätzen. „Fake-News sind bewusste Falschmeldungen, mit denen die öffentliche Stimmung angeheizt, persönliche Angriffe ausgeübt oder schlicht die Grenzen von Fakten und bewussten Lügen gezielt verwischt werden sollen. Oft reicht eine falsche Meldung aus, dass die gesamte Republik darüber diskutiert. Das zeigt die explosive politische Kraft, die soziale Medien mittlerweile auch in Deutschland haben”, so Hessens Justizministerin Eva Kühne-Hörmann.

Bayerns Justizminister Winfried Bausback will die Verbreitungswege von Falschnachrichten „trockenlegen“, unter anderem weil sie Bürger verunsichern und Rettungskräfte bei der Arbeit behindern können. „Es ist nicht allein der Umstand problematisch, dass der Inhalt der Meldungen nicht den Tatsachen entspricht. Dass hierauf aufbauend in wenigen Minuten eine Lawine von Desinformationen in den sozialen Medien verbreitet werden kann, ist das eigentliche Problem.“ Auch gegen „gezielten Hass oder Beleidigungen“ will Bausback vorgehen. „Gerade wenn Hass oder Beleidigungen öffentlich oder durch Verbreiten von Schriften erfolgen, muss der Strafrahmen erhöht werden. Es muss jedem klar werden: Hass und Beleidigungen in einem Medium, das sehr viele Menschen erreicht und das auch nicht vergisst, haben eine ganz andere Qualität und werden entsprechend auch strenger bestraft.“

Auf Bundesebene flammte die Diskussion schon etwas eher auf. Deutschland folgt damit einem Trend, der bis in die USA reicht und nicht zuletzt vom Verlauf der Wahl des neuen US-Präsidenten Donald Trump befördert wurde. Seit dem Sieg Trumps hält sich die Behauptung hartnäckig, Russland hätte die Wahl über meinungsmachende Bots massiv beeinflusst. Zuletzt wurden wage Geheimdienstinformationen so interpretiert, dass Russlands Staatschef Wladimir Putin, selbst ein langjähriger Geheimdienstmann, den Bot-Angriff persönlich befohlen habe.

Indes sind Fake-News für einige Medien wie den „Postillon“, der sein Angebot gar als „ehrliche Nachrichten“ verbreitet, ein erfolgreiches Geschäftsmodell. Bereits Mitte der 1990er Jahre gab es gedruckte Falschnachrichten. Ein noch größeres Geschäft machen die Programmierer von Bots und ihre Abnehmer in der Wirtschaft, die durch Fantasie-Profile etwa auf Facebook, Twitter und Instagram eine Popularität vortäuschen und positive Einträge produzieren, die weitere, echte Nutzer auf die Angebote lenken. Das könnte strafbar werden. Eine entsprechende Botnetz-Initiative vom Juni 2016 (BR-Drs. 338/16) wurde im Bundesrat bereits beschlossen und liegt seither dem Deutschen Bundestag vor. Thema ist der „digitale Hausfriedensbruch“, zu dem auch DDos-Attacken gehören, mit denen Internetseite gezielt lahmgelegt werden.