Minister Stahlknecht und Vorsitzende Schwenke stellen Tätigkeitsbericht für 2015 vor

von 18. Mai 2016

Das Gremium prüft Fälle, in denen hier lebende Ausländer, denen nach geltendem Recht kein Aufenthaltsrecht zusteht und die dadurch ausreisepflichtig sind, unter Härtegesichtspunkten der Verbleib in Deutschland ermöglicht werden kann. Dazu bringen die Mitglieder in die Kommission Anträge ein, die dort beraten werden. Wird durch die Kommission ein Härtefallersuchen beschlossen, kann der Innenminister dem Beschluss entsprechen und die Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis für die betroffenen Personen anordnen.

Im Jahr 2015 wurden durch die Kommissionsmitglieder 16 Anträge für 50 Personen, davon elf Familien mit insgesamt 25 minderjährigen Kindern, gestellt. Hauptherkunftsländer der betroffenen Personen waren Albanien und das Kosovo. Hauptgründe für die Anrufung der Kommission waren der durch den langjährigen Aufenthalt erreichte hohe Grad der Integration sowie allgemeine Härtefallgesichtspunkte, wie zum Beispiel die gesundheitliche Situation. Bei den für Familien gestellten Anträgen war darüber hinaus insbesondere die Situation der in Deutschland geborenen oder in jungen Jahren eingereisten Kinder, die ihre prägenden Kindheits- und Jugendjahre in Deutschland verbrachten, zu berücksichtigen.

Entschieden haben die Mitglieder der Härtefallkommission insgesamt über 23 Anträge, da noch ältere Anträge aus den Jahren 2013 und 2014 abgeschlossen wurden. Bei 14 Anträgen beschloss die Kommission ein Härtefallersuchen, da sie auf dringende humanitäre oder persönliche Gründe erkannte, die einen weiteren Aufenthalt im Bundesgebiet rechtfertigten. Der Innenminister entsprach im Berichtsjahr zwölf dieser Härtefallersuchen und ordnete die Erteilung von Aufenthaltserlaubnissen an, in zwei Fällen stand am Ende des Berichtszeitraumes die Entscheidung noch aus. Von den angeordneten Aufenthaltserlaubnissen waren 36 Personen begünstigt, davon sieben Familien mit 17 minderjährigen Kindern. Hauptherkunftsländer der von den Anordnungen begünstigten Personen waren das Kosovo und Serbien.

Minister Stahlknecht: „Die Kommission hat im vergangenen Jahr erneut hervorragend gearbeitet. Dadurch ergab sich für mich die Möglichkeit, ausreisepflichtigen Betroffenen ein Aufenthaltsrecht unter dringenden humanitären Gesichtspunkten zu gewähren.“

Die Vorsitzende der Härtefallkommission, Monika Schwenke, betonte, dass „rückblickend festzustellen ist, dass sich die an die Kommissionsmitglieder herangetragenen Fälle sehr komplex darstellten, viel Recherchearbeit benötigten und im Kontext der aktuellen Flüchtlingssituation in Deutschland schwieriger zu beraten und zu entscheiden waren. Bei immer mehr Betroffenen handelte es sich um Personen, die sich erst kurze Zeit im Bundesgebiet aufhielten oder aus sogenannten sicheren Herkunftsländern stammten und trotzdem im Rahmen ihrer Möglichkeiten bereits gute Integrationsleistungen erbracht hatten.“

Durch eine neue bundesrechtliche Regelung im § 23a Absatz 1 Satz 3 im Asylpaket I wurde für die Härtefallkommissionen ein neuer Ausschlussgrund definiert. Steht ein Rückführungstermin bereits konkret fest, ist die Annahme eines Härtefalls ausgeschlossen. „Hier gilt es abzuwarten, wie sich diese Regelung in der Verfahrenspraxis in Sachsen-Anhalt niederschlagen wird“, so Schwenke.