Ministerium: Kameras beobachten keine Wohnungen

von 24. Januar 2012

(dpa) Private Wohnungen rücken nach Angaben des Innenministeriums bei der Videoüberwachung von öffentlichen Plätzen nicht in den Fokus der Kameras. Bei den landesweit sieben installierten Anlagen würden zwei unterschiedliche Systeme die Überwachung sogenannter Privatzonen verhindern und damit einen Schutz des Grundrechts auf die «Unverletzlichkeit der Wohnung» garantieren. «Es gibt zwei Möglichkeiten, die sich nach dem Alter der Kameras richten», sagte Ministeriumssprecher Michael Kraska der Nachrichtenagentur dpa. So könne einmal der Schwenkbereich blockiert und zum anderen eine softwaregesteuerte Maskierung eingesetzt werden.

An diesem Mittwoch (25. Januar) befasst sich das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig mit dem dauerhaften Betrieb von Überwachungskameras im öffentlichen Raum. Eine Frau aus Hamburg hatte nach Gerichtsangaben geklagt, weil der Eingangsbereich ihres Wohnhauses auf der Reeperbahn von Kameras überwacht wird. In dem Haus befänden sich auch Räume von Diskotheken.

In Sachsen-Anhalt gibt es laut Ministerium feste Kameraanlagen in Magdeburg (3), Halle (1), Merseburg(1) und Dessau-Roßlau (2) – überall an Orten, die als Kriminalitätsschwerpunkte gelten. Im Stadtpark in Dessau-Roßlau und auf dem Marktplatz in Halle (Saale) gebe es die einzigen beiden Kameras, deren Schwenkbereich mechanisch begrenzt sei. «Die Videoüberwachung soll Straftaten verhindern», sagte Kraska. Die Kamerabilder würden rund um die Uhr von der Polizei angesehen. Es könne vergrößert und auch aufgezeichnet werden. Das sei durch das Sicherheits- und Ordnungsgesetz des Landes Sachsen-Anhalt (§ 16 Absatz 2 SOG LSA) rechtlich abgesichert.

Möglichkeiten einer Manipulation der Geräte, etwa durch den Polizisten, der sich die Bilder ansieht, gibt es Kraska zufolge nicht. «Die von Experten des Technischen Polizeiamts eingestellten mechanischen und elektronischen Sperren können von den Nutzern nicht verändert werden.» Dafür sei eine gesonderte Veranlassung notwendig.

Laut Sachsen-Anhalts Datenschutzbeauftragem Harald von Bose gibt es grundsätzlich hinreichende technische Möglichkeiten, die
Videoüberwachung einzuschränken. «Private Bereiche müssen von einer Überwachung ausgeschlossen werden», sagte er. Bewachen Kameras öffentliche Räume, müssen die Menschen darauf aufmerksam gemacht werden. «Schilder müssen klar zeigen, wo überwacht wird. Die Menschen müssen immer die Möglichkeit haben, den Kameras auszuweichen und beispielsweise woanders lang zu gehen.» Auch bei der aktuell diskutierten Installation von Kameras in Magdeburger Taxis müssten Hinweisschilder her. «Und zwar von außen, damit der Fahrgast schon vor dem Einsteigen weiß, dass er gefilmt wird.»