Ministerpräsident Haseloff und Staatsminister Robra erklären zum Tag der Pressefreiheit

von 30. April 2021

Staats- und Kulturminister Rainer Robra erklärt: „Die Presse trägt entscheidend zu dem die freiheitlich-demokratische Staatsordnung konstituierenden Prozess der freien Meinungsbildung bei. Geschützt ist nicht nur die Freiheit der Verbreitung von Nachrichten und Meinungen, sondern auch die der Beschaffung von Informationen. Träger des Grundrechts der Pressefreiheit sind alle juristischen und natürlichen Personen, die Pressetätigkeit ausüben. Daraus erwächst eine hohe Verantwortung für die Richtigkeit und Wahrhaftigkeit der durch die Träger der Pressefreiheit verbreiteten Informationen. Die Pressefreiheit muss deshalb national und international um so energischer geschützt werden, je unbequemer sie ist.“