Mütterrente benachteiligt ostdeutsche Mütter

von 13. Juni 2014

Das Rentenpaket schaffe mit der abschlagsfreien Rente nach 45 Beitragsjahren und der Mütterrente mehr Gerechtigkeit, so die Ministerin. Mit der Mütterrente werde die erbrachte Erziehungsleistung von Frauen und Männern anerkannt, die vor 1992 Kinder großgezogen haben. Dies sei wichtig.

Die Regelung benachteilige aber Frauen der Jahrgänge 1950 bis 1972, die bereits ein Jahr nach der Geburt ihres Kindes wieder in den Job zurückgekehrt seien. Ihr Renteneinkommen werde mit der Mütterrente verrechnet, oft bleibe da kein Plus. „Das sind vor allem Frauen aus den neuen Ländern, die das betrifft“, so Kolb, „denn in der DDR sind die allermeisten Frauen bereits nach einem Jahr wieder arbeiten gegangen.“