Mund-Nasen-Schutz in Bussen und Bahnen

von 26. August 2020

Nach der Siebten Verordnung über Maßnahmen zur Eindämmung der Ausbreitung des neuartigen Coronavirus SARS-CoV-2 in Sachsen-Anhalt muss im Öffentlichen Personennahverkehr eine textile Barriere im Sinne eines Mund-Nasen-Schutzes getragen werden, so auch in den Bussen und Bahnen der HAVAG. Dieser soll die Trägerinnen und Trägern sowie deren Mitmenschen durch das Abfangen von Tröpfchenpartikeln beim Sprechen, Husten oder Niesen vor einer Infektion mit dem Covid-19-Erreger schützen und so dabei helfen, die Corona-Pandemie einzudämmen.

In den HAVAG-SERVICE-CENTERN Rolltreppe und im Neustadt Centrum kann weiterhin Mund-Nasen-Schutz erworben werden.

Das neue Schuljahr startet laut dem Land Sachsen-Anhalt ab 27. August im Regelbetrieb mit der Verpflichtung, einen Mund-Nasen-Schutz außerhalb des Unterrichts auf dem Schulgelände zu tragen. Die Schulleiterin oder der Schulleiter entscheidet außerdem jeweils individuell darüber, ob auch innerhalb des Schulgebäudes eine Verpflichtung zum Tragen einer Mund-Nase-Bedeckung besteht.