MZ verkürzt Information – Kommunalverfassung regelt Unterstützung bei Bürgerbegehren

von 10. November 2018

Die MZ hat diese Information verkürzt und damit nicht mehr sinnentsprechend wiedergeben, in dem veröffentlichten Beitrag hieß es nunmehr: „Der
Verein Hauptsache Halle, der den OB bei der kommenden Kommunalwahl unterstützt, prüft einen Bürgerentscheid zur Kommunalwahl, teilte Stadtsprecher Drago Bock mit.“ Dass der Verwaltung eine Bitte des Vereins um einen Beratungstermin vorliegt, unterschlägt die MZ und erweckt so den Anschein, der Stadtsprecher informiere in einer Angelegenheit des Vereins. Damit wird suggeriert, der Stadtsprecher betreibe Wahlwerbung für Hauptsache Halle.

In diesem Zusammenhang weist die Stadt Halle (Saale) auf das in der Kommunalverfassung verankerte Unterstützungsgebot der Verwaltung hin. Dort heißt es in Paragraph 26, Absatz 3: „Die Verwaltung der Kommune ist in den Grenzen ihrerVerwaltungskraft ihren Bürgern bei der Einleitung eines Bürgerbegehrens behilflich. Sie teilt den Initiatoren des Bürgerbegehrens schriftlich ihre Einschätzung der mit der Durchführung der verlangten Maßnahme verbundenen Kosten mit und erteilt Auskünfte zur Sach- und Rechtslage.“

Der vom Verein Hauptsache Halle angefragte Beratungstermin zu den Voraussetzungen eines Bürgerbegehrens findet kommenden Donnerstag, 15. November 2018, statt.