Nach dem Streik ist vor dem nächsten Streik

von 11. Mai 2015

Fürdiesen ist es egal, welcher Gewerkschaftsname auf der Streikfahne prangt; er braucht das aus seinen Steuergeldern subventionierte Verkehsmittel Bahn. Der Deutsche Bahnkunden-Verband (DBV) hält daher an seinen Forderungen an die Politik fest, umgehend die Nachlässigkeiten der Bahnreform bezüglich der Daseinsvorsorge zu bereinigen und gesetzliche Grundlagen zu schaffen.

Die Bundesregierung hat immerhin derzeit die verfassungsgebende Mehrheit. In anderen europäischen Ländern, z.B. Italien, gibt es bereits gesetzliche Regelungen für Streiks in Bereichen der Grundversorgung.

Der DBV fordert daher:

1. Öffentliche Streikankündigung mind. 5 Tage vor Beginn.
2. Gesetzliche Festlegung eines Mindest-Notfahrplans im Umfangvon 1/3 des Gesamtfahrplans im Personenverkehr und 1/4 im Güterverkehr.
3. Der Notfahrplan muß Bestandteil des Jahresfahrplans sein. In denFahrplanmedien (Kursbücher, Aushangfahrpläne) sind die Zügedes Notfahrplans zu kennzeichnen.
4. Zur Sicherstellung des Notfahrplans muß der Bund nötigenfalls die derzeitige Beamten-Auslaufpraxis dahingehend umwandeln, in dem ein Drittel der Lokführer verbeamtet bleiben und dienstrechtlich, wie bislang, dem Bundeseisenbahnvermögen zugeordnet bleiben.

Die derzeitigenAuseinandersetzungen sind jedenfalls eine unerträgliche und unverhältnismäßige Zumutung für die Bahnkunden und den Verkehrsträger Bahn schlechthin.