Nahverkehrs-Aktion: Zwei fahren, einer zahlt

Nahverkehrs-Aktion: Zwei fahren, einer zahlt
von 2. Juli 2021

Die „2 auf 1“-Aktion richtet sich an alle Fahrgäste im Verbundgebiet des Mitteldeutschen Verkehrsverbundes (MDV) und gilt in allen Nahverkehrszügen, S-Bahnen, Straßenbahnen und Bussen für Papiertickets als auch für digital erworbene Fahrscheine.

Zwei Leute – ein Ticket – viel Spaß

„Die Situation der letzten Monate war sowohl für Fahrgäste als auch für die 18 Verkehrsunternehmen im MDV eine besondere Herausforderung. Passend zu den aktuellen Lockerungen in der Freiluftsaison wollen unsere Nahverkehrsunternehmen allen Menschen ein besonders attraktives Angebot unterbreiten. Nicht nur das schöne Wetter sondern auch der Urlaub vor der Haustür stehen derzeit hoch im Kurs. Deshalb können sich zwei Personen jeweils eine gültige Kurzstrecken-, Einzel- oder 4-Fahrtenkarte sowie eine 24-Stundenkarte (1 Person) in den kommenden zwei Wochen teilen. Denn zahlreiche Ausflugsziele in der Region sind unkompliziert mit Bus und Bahn erreichbar“, betont MDV-Geschäftsführer Steffen Lehmann.

Die Aktion umfasst auch die ermäßigten Kindertickets, sodass zwei Kinder mit einem gültigen Kinderfahrschein fahren können. Dies gilt sowohl für Tickets, die über die Apps MOOVME, Fairtiq oder DB Navigator gekauft werden, für Onlinetickets und für Fahrscheine die am Ticketautomaten, beim Busfahrer oder in einer Servicestelle erworben werden.

Informationen

Diese Information steht online auf der Internetseite der HAVAG unter Pressemeldungen und in der Smartphone-App „Mein HALLE“ zur Verfügung. Auskünfte geben auch die Mitarbeitenden der HAVAG-Service-Hotline unter (0345) 5 81 – 56 66. Für Verbindungs- und Tarifauskünfte steht die App MOOVME zur Verfügung. Verbundweite ÖPNV-Beratung erhalten Fahrgäste am kostenfreien MDV-Infotelefon unter (0341) 9135 3591 und im Kundenchat auf www.mdv.de. Tipps für spannende Ziele, Verbindungsauskünfte und weitere Informationen während des Aktionszeitraumes finden Interessierte auf der Website www.1ticket.de.

In den Nahverkehrsmitteln im gesamten MDV gilt laut den Verordnungen der Länder die Pflicht zum Tragen einer Mund-Nase-Bedeckung (mindestens OP-Maske). Fahrgäste werden um die Einhaltung der aktuellen Hygienemaßnahmen gebeten.