Neue Ansage für mehr Rücksichtnahme in der Straßenbahn

von 29. Juli 2016

Wenn viele Menschen in der Straßenbahn zusammentreffen, spielt Rücksicht auf diejenigen, die besondere Bedürfnisse haben, eine große Rolle. Meist ist den Gästen in der Straßenbahn gar nicht bewusst, dass sie einen sogenannten Sitzplatz für Schwerbeschädigte belegen. Um den darauf Angewiesenen die konkrete Nachfrage im Einzelfall zu ersparen, hat sich die Hallesche Verkehrs-AG (HAVAG), ein Unternehmen der Stadtwerke Halle, dazu entschlossen, andere Fahrgäste mit einer Durchsage in den Straßenbahnen auf diese Situation aufmerksam zu machen. Der neue Text, „Wir bitten Sie, Ihren Sitzplatz Eltern mit kleinen Kindern, Schwangeren, älteren Menschen und anderen, die Hilfe benötigen, zu überlassen. Vielen Dank.“, wird ab 29. Juli 2016 an den Haltestellen BG Kliniken Bergmannstrost, Steinweg, Carl-von-Basedow-Klinikum (Saalekreis), Einkaufspark HEP und S-Bahnhof Neustadt zu hören sein.

Anspruch auf Sitzplätze

Die Beförderungsbedingungen des Mitteldeutschen Verkehrsverbundes (MDV) gelten auch für die Hallesche Verkehrs-AG (HAVAG). Der §5 Abs. 2 regelt die Zuweisung von Sitzplätzen. Ein genereller Anspruch auf einen Sitzplatz besteht nicht. Das Fahrpersonal kann Fahrgästen aber Sitzplätze zuweisen. Allgemein gilt, dass „Sitzplätze für schwerbehinderte Menschen, in der Gehfähigkeit Beeinträchtigte, ältere oder gebrechliche Personen, werdende Mütter und für Fahrgäste mit kleinen Kindern freizugeben sind.“

Visuelle Kennzeichnung besonderer Sitzplätze

Bundesweit sind die Schwerbeschädigtensitze in allen ÖPNV-Fahrzeugen gleich gekennzeichnet. Diese Norm ist im Werkstandard der HAVAG aufgeführt und deren Umsetzung wird wöchentlich bei Inspektionen überprüft. Zusätzlich hat die HAVAG ein eigenes Piktogramm zur Kennzeichnung besonderer Sitzplätze entwickelt. Dieses wurde mit dem Fahrgastbeirat sowie Interessenverbänden abgestimmt und ist bereits in sehr vielen Fahrzeugen der HAVAG vorzufinden.