Neue Modelle zur Verbesserung des Rettungsdienstes müssen getestet werden können – dazu braucht es Rechtssicherheit

von 26. Oktober 2021

Durch das Gesetz soll eine „Experimentierklausel“ zur Erprobung neuer Versorgungskonzepte in das Rettungsdienstgesetz eingefügt und damit die Erprobung neuer Techniken der Telemedizin im Rettungsdienst in Sachsen-Anhalt möglich gemacht werden.

Dem innenpolitischen Sprecher der SPD-Landtagsfraktion, Rüdiger Erben, geht es aber v.a. um die weiteren Anwendungsfälle für die neue gesetzliche Regelung. Seit geraumer Zeit setzt er sich dafür ein, dass in Sachsen-Anhalt eine Gesetzesgrundlage für ein smartphonebasiertes Ersthelfersystem und den sog. Gemeindenotfallsanitäter geschaffen wird.

Für ersteres Instrument gibt es in anderen Bundesländern sehr erfolgreiche Modelle, in dem in der Nähe (zufällig) anwesende qualifizierte Ersthelfer alarmiert werden, um auf diese Weise das sog. „therapiefreie Intervall“ entscheidende Minuten zu verkürzen und damit Leben zu retten.

Demgegenüber basiert der Gemeindenotfallsanitäter auf hauptamtlichen, hochqualifizierten Notfallsanitätern. Im niedersächsischen Oldenburg und mehreren angrenzenden Landkreisen existiert das Projekt mit Genehmigung des niedersächsischen Innenministers Boris Pistorius (SPD) bereits und läuft sehr erfolgreich.

Im letzten Jahr wollte der Burgenlandkreis, Heimatlandkreis von Rüdiger Erben, auch mehrere solche Gemeindenotfallsanitäter einführen, was jedoch daran scheiterte, dass es hierfür keine gesetzliche Regelung gab. Unter anderem deshalb wurde die Änderung des Rettungsdienstgesetzes als vordringliches Vorhaben in den neuen Koalitionsvertrag eingeordnet und ist jetzt die erste Gesetzesinitiative im innenpolitischen Bereich. „Wir müssen auch in Sachsen-Anhalt neue Modelle zur Verbesserung des Rettungsdienstes testen können. Dazu braucht es Rechtssicherheit, die nun mit dem Gesetz geschaffen wird“, so Erben.