Neue Parkregeln in der Geiststraße

von 10. Februar 2017

Bisher war das Parken mit Bewohnerparkausweis (Gebiet Große Wallstraße) oder mit Parkscheibe für eine Stunde Parkdauer möglich.Künftig müssen für das Parken an drei neuen Parkscheinautomaten gebührenpflichtige Tickets gezogen werden. Die Parkdauer ist jedoch nicht begrenzt, so dass während der gesamten täglichen Bewirtschaftungszeit geparkt werden kann (Höchstgebühr für 10 Stunden: 5,00 EUR).
Nachts ist das Parken gebührenfrei möglich. Am Beginn und Ende der Geiststraße werdenLieferzonenausgewiesen, in denen werktags von 7 bis 12 Uhr die störungsfreie Belieferung der anliegenden Geschäfte auch mit größeren Fahrzeugen möglich ist. In den übrigen Stunden, von 12 bis 7 Uhr, können die Parkplätze von Bewohnern mit gültigem Bewohnerparkausweis genutzt werden.

Die Bewirtschaftungszeiten der Parkscheinautomaten liegen montags bis freitags zwischen 8 und 18 Uhr und am Samstag zwischen 8 und 13 Uhr. Die Gebühren betragen 0,25 EUR pro 30 Minuten Parkdauer. Die Wahl der Parkzeit kann in 6-Minuten-Schritten erfolgen. Im Geltungsbereich der Parkscheinautomaten können Bewohner mit gültigem Bewohnerparkausweis des Gebietes Große Wallstraße auf allen Parkplätzen ohne zeitliche Begrenzung ihr Auto abstellen.