Der Stadtrat beschloss in seiner Sitzung am 26. Januar 2005, dass der Halle-Pass weitergeführt wird. Der Stadtrat hat mit dem Halle-Pass einen Schwerpunkt bei der Förderung von Kindern und Familien gesetzt. Diese Schwerpunktsetzung soll die Teilhabe aller, auch der finanziell schlechtergestellten Menschen, am gesellschaftlichen Leben zu ermöglichen.
Anspruchsberechtigt sind zukünftig Leistungsempfänger nach dem Arbeitslosengeld II, der neuen Sozialhilfe nach dem Sozialgesetzbuch XII oder dem Asylbewerberleistungsgesetz. Der Halle-Pass wird zukünftig auf Antrag gewährt, der an den Fachbereich Soziales, Südpromenade 30 zu richten ist.
Die entsprechenden Antragsvordrucke sind sowohl in der Südpromenade wie auch im Ressort Ausländer und Migranten in der Merseburger Straße, in der Verwaltung Kindertagesstätten und im Bürgerbüro erhältlich. Als Nachweis der Anspruchsberechtigung reicht die Kopie eines gültigen Leistungsbescheides für Arbeitslosengeld II oder Sozialhilfe.
Da in den nächsten Wochen mit einem verstärkten Antragseingang auf Halle-Pässe zu rechnen ist, hat der Fachbereich Soziales mit dem städtischen Schulamt und der Verwaltung der Kindertagesstätten eine vereinfachte Übergangslösung vereinbart, die zunächst bis zum 30. Juni 2005 gelten soll.
Danach kann die Ermäßigung für die Kinder- und Schülerspeisung wie bisher an den zuständigen Stellen auch ohne Vorlage eines Halle-Passes beantragt und bewilligt werden, wenn der Antragsteller nachweist, dass er Leistungsempfänger nach Arbeitslosengeld II oder Sozialhilfe ist. Dies kann z. B. durch die Vorlage des Bescheides erfolgen.
Der reguläre Antrag auf den Halle-Pass sollte aber trotzdem beim Fachbereich Soziales gestellt werden, da es sich hier um eine befristete Übergangslösung handelt.
Leistungskatalog des Halle-Passes
1. Eintrittsbefreiung bzw. Ermäßigungen in Kultur- und Sozialeinrichtungen
50 Prozent Ermäßigung gewähren Opernhaus, Thalia Theater, Puppentheater, neues theater/Schauspiel Halle und Philharmonisches Staatsorchester
(für Premieren, Gastspiele und Sonderveranstaltungen werden keine Ermäßigungen gewährt)
50 Prozent Eintrittsermäßigung gibt es in den städtischen Museen
Händel-Haus, Stadtmuseum – incl. Schützenhaus Glaucha, Christian-Wolff-Haus, Oberburg Giebichenstein sowie Halloren- und Salinemuseum)
50 Prozent gewähren
Konservatorium G.-F.-Händel (bei Hauptfachunterricht)
Kurse der Volkshochschule
Städtische Frei- und Hallenbäder incl. Saunen
Stadtbibliothek
Schullandheime (20 Prozent)
Zoo (100 minus symbolische Gebühr
2. Essenzuschuss bei der Schülerspeisung und in Kita: 0,85 Euro
3. Mobilitätsunterstützung für Behinderte
Besitzer des Halle-Passes mit dem Zusatz G erhalten monatlich Wertmarken im Gegenwert von 4 x 4 Euro zur Inanspruchnahme von behindertengerecht ausgestatteten Taxen und Behindertenfahrdiensten.
(Quelle: Stadt Halle)