Neuer Warnstreik der GDL legt Bahnverkehr in weiten Teilen Deutschlands lahm

von 6. September 2014

Betroffen ist wiederum der Fern- und Nahverkehr, insbesondere die S-Bahnen, aber auch der Güterverkehr. Schwerpunkt des Arbeitskampfes liegen vorallem im Norden, Berlin, in der Region Leipzig und punktuell in Nordrhein-Westfalen und in Bayern. Im Fernverkehr sind die Auswirkungen Bundesweit zu spüren

Die DB versucht, mit dem Einsatz von zusätzlichem Servicepersonal in den Bahnhöfen und zum Teil mit Bus-Ersatzverkehren die Situation für die Reisenden abzumildern. Auch die Betriebszentralen, Transportleitungen und die Reisendeninformation wurden verstärkt. Die Folgen der Streikaktionen werden auch nach Streikende um 9 Uhr zu spüren sein, da abgestellte Züge erst wieder in den Betriebsablauf integriert werden müssen. Die DB bedauert die Einschränkungen für ihre Kunden außerordentlich.

Da die GDL erneut keine Informationen über die bestreikten Züge zur Verfügung stellt, sind konkrete Auskünfte über Ausfälle aber nicht möglich. Zusätzlich zur allgemeinen Servicenummer der Deutschen Bahn unter 0180 6 99 66 33 (20ct/Anruf aus dem Festnetz, Tarife bei Mobilfunk max. 60ct/Anruf) schaltet die Deutsche Bahn heute noch bis 12 Uhr eine kostenlose Servicenummer unter 08000 99 66 33. Informationen sind auch unter www.bahn.de/aktuell oder unter m.bahn.de abrufbar.

Fahrgäste, die aufgrund von streikbedingten Zugausfällen, Verspätungen oder Anschlussverlusten ihre Reise nicht wie geplant durchführen können, können ihre Fahrkarte und Reservierung im DB Reisezentrum oder in den DB Agenturen kostenlos erstatten lassen. Alternativ können Reisende den nächsten – auch höherwertigen – Zug nutzen. In diesem Fall wird bei zuggebundenen Angeboten, wie beispielsweise Sparpreis-Tickets, auch die Zugbindung aufgehoben. Ausgenommen hiervon sind regionale Angebote mit erheblich ermäßigten Fahrpreis (Schönes Wochenende-, Quer-durchs-Land oder Länder-Tickets) sowie reservierungspflichtige Züge. Ergänzend zu den freiwilligen Kulanzregelungen der DB können die betroffenen Fahrgäste auch die gesetzlichen Fahrgastrechte in Anspruch nehmen. Für Zeitkarten gelten die tariflichen Umtausch- und Erstattungsbedingungen. Für Verbundfahrkarten kommen die Beförderungsbedingungen der jeweiligen Verkehrsverbünde zur Anwendung.