Neuerungen bei der polizeilichen Unfallaufnahme

von 11. Juli 2016

Eine wesentliche Neuerung ist, dass künftig bei sogenannten Bagatellunfällen, die regelmäßig mehr als die Hälfte aller jährlich registrierten Verkehrsunfälle ausmachen, die Unfallaufnahme in einem vereinfachten Verfahren möglich wird.

Das vereinfachte Verfahren kann bei Verkehrsunfällen angewendet werden, bei denen:

  • es ausschließlich zu einem Sachschaden gekommen ist,

  • aus Sicht der Polizei eine klare Sach- und Rechtslage vorliegt und

  • das Verfahren ohne (zum Beispiel Wildunfälle) oder mit Verwarnungsgeld (maximal 55 Euro) zu ahnden ist.

Im neuen vereinfachten Verfahren wird der Unfallbericht durch die Polizeibeamten vor Ort ausgefüllt und als Durchschreibeblatt den Unfallbeteiligten übergeben.

Die Unfallbeteiligten erhalten so unmittelbar nach Abschluss der polizeilichen Unfallaufnahme alle von der Versicherung für die Schadensregulierung benötigten Informationen.

Der Hergang muss somit nicht mehr über die Tagebuchnummern in den Polizeirevieren erfragt werden. Das Ausstellen einer sogenannten Personalienaustauschkarte wird damit ebenso entbehrlich. Bei Wildunfällen gilt dieser Unfallbericht gegenüber der Versicherung als sogenannte Wildunfallbescheinigung.

Aus polizeilicher Sicht ist die Unfallaufnahme damit vor Ort abgeschlossen, unberührt davon bleibt gegebenenfalls die Einleitung eines Verwarnungsgeldverfahrens.

Alle anderen Verkehrsunfälle, zum Beispiel mit Personenschaden oder auch dann, wenn sich die Sach- und Rechtslage nicht eindeutig darstellt, werden wie bisher in einem qualifizierten Verfahren polizeilich aufgenommen.

Unverändert bleibt, dass die Polizei jeden Verkehrsunfall, zu dem sie gerufen wird bzw. von dem sie Kenntnis erlangt, aufnimmt.

Mit der Anwendung des vereinfachten Verfahrens verspricht sich die Polizei eine spürbare Entlastung beim Verwaltungsaufwand. Bisher war unabhängig von Art und Schwere des Unfalls immer nach dem gleichen Prinzip verfahren worden und eine mehrseitige elektronische Unfallanzeige samt Bildmappe im Nachgang zur Unfallaufnahme im Revier erstellt worden. Hier wird künftig differenziert.

Zudem kommt entlastend hinzu, dass die Versicherungen durch den Unfallbericht bereits alle unfallrelevanten Daten besitzen und eine Vielzahl von mit Verwaltungsaufwand verbundenen Akteneinsichtsverfahren entbehrlich sind. Damit werden Kapazitäten für andere polizeiliche Aufgaben freigesetzt.