Neueste IT-Technik für Schulen – neues Förderprogramm läuft an

von 31. Januar 2017

Sachsen-Anhalts Bildungsminister Marco Tullner und Finanzminister André Schröder stellten heute die entsprechende Richtlinie für das Förderprogramm vor (IKT-Richtlinie).

Mit der Richtlinie wird definiert, was gefördert wird und wie die Anträge durch die Schulträger zu stellen sind.

Um an Fördermittel zu gelangen, sind die Schulen mit ihren Schulträgern angehalten, in einem Konzept darzulegen, wie sich moderner Unterricht und moderne Technik bedingen. Das Konzept soll also die Vermittlung pädagogischer Inhalte mit den nötigen technischen Voraussetzungen nachvollziehbar darstellen.

Jeder Schulträger kann pro Schule bis zu 200.000 Euro beantragen.

Mit dem neuen Förderprogramm wird für die Schülerinnen und Schüler sowie für die Lehrkräfte eine moderne Infrastruktur geschaffen bzw. die vorhandene Infrastruktur erweitert oder modernisiert. Damit ist für die Schulen eine Verbindung des pädagogischen Bereiches mit technikbasierter Bildungssteuerung in sinnvoll nutzbarer Geschwindigkeit möglich. Darüber hinaus wird die weitgehend standardisierte Hardware an den geförderten Schulen optimale Zugangsvoraussetzungen in lokale Netzwerke und das Internet erlauben.

Mit der geförderten Technik kann auch ein anderer Effekt verbunden sein: Durch die Anbindung der Schulen an die Bildungsserver des Landes werden Bezug und Austausch von Lernmaterialienzukünftig besser möglich. Mit Blick auf die steigende Zahl mobiler Geräte und deren Nutzung durch die Schülerinnen und Schüler kann deren Medien- und Informationskompetenz nun auch im laufenden Unterricht geschult werden.

André Schröder:„Jede Schule soll die Möglichkeit haben, an das neue Landesdatennetz angeschlossen zu werden. Die Kenntnis der digitalen Medien wird für die Entwicklung unserer Kinder und Jugendlichen immer wichtiger. Vor allem in der späteren Berufsausübung müssen unsere Kinder fähig sein, den kommenden digitalen Herausforderungen kompetent zu begegnen. Deshalb fördern wir, über das Landesdatennetz hinaus, die Schaffung, Erweiterung und Modernisierung der informations- und kommunikationstechnischen Grundstrukturen in allgemeinbildenden und berufsbildenden Schulen unseres Landes, sowohl in kommunaler als auch in anerkannter freier und Landes-Trägerschaft.“

Marco Tullner:„Derzeit wird auf allen Ebenen für die Digitalisierung der Bildungslandschaft diskutiert. Klar ist, der Umgang mit digitalen Medien wird in den kommenden Jahren die klassischen Kulturtechniken Lesen, Schreiben und Rechnen ergänzen.Mit der aktuellen Förderrichtlinie trägt das Land dazu bei die notwendige Infrastruktur in die Schulen zu tragen. Gleichzeitig bleibt es wichtig, in Vorbereitung des „Digitalpakts D“ der Bundesregierung, die inhaltlichen und pädagogischen Rahmenbedingungen weiterzuentwickeln.Neben der Anpassung der Rahmenlehrpläne spielt dabei vor allem die Qualifikation von Lehrkräften eine entscheidende Rolle. Neben den bereits bestehenden Qualifizierungsmaßnahmen und dem Einsatz von medienpädagogischen Referenten werden wir künftig weitere Formate entwickeln.“

Finanziert wirddie IKT- Ausstattungsförderung über diese Richtlinie mit 10 Mill. Euro aus dem Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raumes (ELER) und 3,3 Mill. Euro vom Land Sachsen-Anhalt. Als Fördervoraussetzung muss u.a.ein schlüssiges IKT-Konzept vorgelegt werden. Stichtage für die Antragsstellung sind der 31. März und der 30. September eines jeden Jahres.