Neufestsetzung hallescher Ortsdurchfahrtsgrenzen

von 15. August 2002

Aus diesen Maßnahmen ergeben sich unmittelbar Auswirkungen hinsichtlich der zulässigen Höchstgeschwindigkeit entsprechend der Straßenverkehrsordnung. Um für diese Bereiche zwischen den alten und neuen Standorten der Ortstafeln eine adäquate Geschwindigkeit zu bestimmen, wurden folgende Anordnungen getroffen: 1. B 80: Versetzung der Ortstafeln von Höhe Friedhof Neustadt stadteinwärts zum Rennbahnkreuz – zulässige Höchstgeschwindigkeit wurde auf 100 km/h festgelegt; 2. B 91: Versetzung der Ortstafeln von Saalebrücke stadteinwärts in Höhe Elsterbrücke – zulässige Höchstgeschwindigkeit wurde auf 100 km/h festgelegt (aus Gründen der Verkehrssicherheit abschnittsweise 60 bzw. 80 km/h); 3. B100: Versetzung der Ortstafeln vom Knoten “Metro” stadteinwärts in Höhe Gartenanlage Wollhalle/Mühlrain – Geschwindigkeitsveränderung gegenwärtig nur stadtauswärts zwischen Brücke und Knoten “Metro” auf 70 km/h; 4. L 141 Versetzung der Ortstafel vom Abzweig Tornau stadteinwärts bis in Höhe der Posthornteiche – zulässige Höchstgeschwindigkeit wurde auf 70 km/h festgelegt; 5. L 167 Versetzung der Ortstafel von Kabelskebachbrücke stadteinwärts zum Anfang der Ortslage Reideburg – nach grundhaftem Ausbau Neufestsetzung der zulässige Höchstgeschwindigkeit. Weiterhin erfolgte auch für nachfolgend benannte Straßen der Wechsel der Straßenbaulast an das Straßenbauamt Halle, allerdings nur mit geringfügigen Anpassungsveränderungen für die Standorte der Ortstafeln: L 159 (Salzmünder Straße), L 145 (Köthener Straße), L 167 (Schneeberger Straße). Die eingangs benannten Geschwindigkeitserhöhungen wurden ausschließlich für “freie” Strecken ohne Wohnbebauung angeordnet. (Quelle: Presseamt, Stadt Halle)