Neustädter Stadion: Abrechnungsfehler?

von 12. Februar 2012

Nicht nur der Bau des Erdgas Sportparks in Halle (Saale) ist in das Visier der Prüfer vom Landesrechnungshof geraten, sondern auch die Sanierung des Stadions in Halle-Neustadt. Die Spielstätte war für die Heimspiele des Halleschen FC hergerichtet worden, damit dieser während der Zeit des Neubaus am alten Standort des Kurt-Wabbel-Stadions die Partien der Saison 2010/11 bestreiten konnte.

Nun will der Landesrechnungshof einige Unstimmigkeiten bei der Finanzierung des Neustädter Stadions erläutert wissen, ist in einem Entwurf des Prüfberichts zu lesen. Denn während die Prüfer auf Kosten von 3,05 Millionen Euro kommen, weist die Endabrechnung der Stadt laut Haushaltsüberwachungsliste 3,46 Millionen Euro aus. „Der Landesrechnungshof bittet um Erläuterung der Differenz“, heißt es im Prüfbericht.

Außerdem kommt der Landesrechnungshof in seinem Entwurf zum Prüfbericht zu der Erkenntnis, dass Ausgaben für den Erdgas-Sportpark-Neubau bei den Kosten für das Neustädter Stadion abgerechnet wurden. So wurden beispielsweise die Demontage der KWS-Klappsitze sowie von Zäunen und Schildern im KWS ebenfalls in die Abrechnung beim Neustädter Stadion einbezogen. „Es ist nicht auszuschließen, dass auch in weiteren Fällen so verfahren wurde“, meinen die Prüfer. „Dem Landesrechnungshof ist diese Verfahrensweise unverständlich, erfolgte doch der Abriss und Neubau des KWS zu einem „Komplettpreis“, während die Ausgaben für das Stadion Halle-Neustadt vollständig von der Stadt Halle (Saale) getragen werden.“ Heißt also konkret, dass der Bau des Erdgas Sportparks eigentlich teurer ist als eigentlich angegeben – meint zumindest der Landesrechnungshof.

Möglicherweise könnte durch diese Verfahrensweise der Stadt ein finanzieller Schaden entstanden sein. „Der Landesrechnungshof hält daher eine Prüfung, ob weitere dem KWS zu zurechende Ausgaben aus Mitteln für das Stadion Halle-Neustadt beglichen wurden, für notwendig. Im Falle entsprechender Feststellungen sind die Verantwortlichkeiten und ggf. die Schadenshaftung zu prüfen.“