Noch kein Konzept zu Studiengebühren

von 27. Januar 2005

Sachsen-Anhalt hat noch kein Konzept für die künftige Regelung von Studiengebühren. Kultusminister Prof. Dr. Jan-Hendrik Olbertz kündigte nach der Aufhebung des Gebührenverbots durch das Bundesverfassungsgericht am Mittwoch, dem 26. Januar 2005, an, dass nun in Ruhe die Diskussion über ein "intelligentes und sozial ausgewogenes System einer Kostenbeteiligung der Studenten" fortgeführt werde.
Klaus Erich Pollmann, Rektor der Otto-von-Guericke-Universität, warnte vor einer allzu schnellen Einführung von Studiengebühren. Die Oppositionsfraktionen dringen auf eine Regelung, die soziale Verhältnisse berücksichtigt.

Olbertz sagte, die Sicherung der Qualität der Ausbildung bilde ein entscheidendes Kriterium. Zudem müsse sichergestellt werden, dass eingenommene Studiengebühren in vollem Umfang den Hochschulen zur Verbesserung der Lehre zur Verfügung stehen.

Uni-Rektor Pollmann hat nach eigenen Worten die Befürchtung, dass die zusätzlichen Mittel vom Land einkassiert werden könnten. Eine schnelle Gebühreneinführung hätte einen abschreckenden Effekt auf die Studienbereitschaft im Land. Das könne sich das Land nicht leisten. Es wäre wünschenswert, wenn die Hochschulen in Sachsen-Anhalt möglichst schnell selbst über Studiengebühren bei einzelnen Studiengängen entscheiden könnten.

Der hochschulpolitische Sprecher der CDU-Fraktion, Marco Tullner, sagte, Sachsen-Anhalt werde im Falle der Einführung von Studiengebühren keine übereilten Schritte unternehmen. Zunächst sei es zu überlegen, wie das künftige Studiensystem organisiert werde.

Die finanzpolitische Sprecherin der FDP-Fraktion, Lydia Hüskens, forderte die Landesregierung dazu auf, nun zügig eine entsprechende Regelung für Studiengebühren zu schaffen. Die Hochschulen sollten künftig selbstständig entscheiden, ob und in welcher Höhe Gebühren für einzelne Studiengänge erhoben werden.

Die Fraktionen von SPD und PDS wollen nach eigener Darstellung in der bevorstehenden Diskussion für eine Sicherung die Bildungschancen von Jugendlichen unabhängig von ihren persönlichen und familiären Lage eintreten. Die wissenschaftspolitische Sprecherin der PDS, Petra Sitte, erklärte, im Zusammenhang mit dem niedrigen Durchschnittseinkommen sowie der hohen Arbeitslosigkeit im Land, sollte "die jetzige Regelung des Landeshochschulgesetzt nicht angetastet werden".

Das Bundesverfassungsgericht hatte am Mittwoch das von der rot-grünen Bundesregierung erlassene Studiengebührenverbot aufgehoben und die entsprechende gesetzliche Regelung für nichtig erklärt. Es begründete seine Entscheidung damit, dass der Bund mit dem generellen Verbot von Studiengebühren seine Gesetzgebungskompetenz überschritten hat.

Eine Normenkontrollklage Sachsen-Anhalts und weiterer fünf Unions-geführter Bundesländer hatte damit in vollem Umfang Erfolg. Sie richtete sich gegen eine Novellierung des Hochschulrahmengesetzes vom August 2002, die den Ländern bislang die Gebührenfreiheit des Erststudiums vorschrieb.

(Quelle: Stadt Halle)