OB Dr. Wiegand unterzeichnet Selbstverpflichtung

von 11. Dezember 2012

In der Erklärung heißt es u.a.: „Wir dulden keine korruptiven Praktiken durch Mitarbeiter und Führungskräfte und bestellte oder in unserem Auftrag tätige Gutachter und Unternehmen. Unsere Kommune hat dafür verbindliche Verhaltensregeln und weitere Richtlinien erlassen und verlangt die strikte Einhaltung dieser internen Regeln sowie jederzeit gesetzestreues Verhalten von allen bei uns und für uns Beschäftigten.“ In der Verwaltungsvorschrift 06/2012 „Vermeidung und Bekämpfung der Korruption innerhalb der Stadtverwaltung Halle (Saale)“ sind diese Regeln und Richtlinien festgeschrieben.

Die Stadt Halle (Saale) verpflichtet sich in der Erklärung u.a. zur Minimierung des Korruptionsrisikos in allen Fachbereichen durch präventive Organisationsmaßnahmen, zur umfassenden Aufklärung und Schulung der Mitarbeiter, und zum konsequenten Einschreiten in Verdachtsfällen sowie zur Sanktionierung von Verstößen durch rechtliche und disziplinarische Maßnahmen.