Oberbürgermeister lädt zu öffentlicher Beigeordneten-Konferenz ein

von 2. April 2015

DieKonferenz beginnt 10 Uhr im Stadthaus, Wappensaal, 06108 Halle (Saale), Markt 2.Dem öffentlichen Sitzungsteil schließt sich ein nicht öffentlicher an. Im nichtöffentlichen Teil werden Angelegenheiten beraten, die nach § 52 Abs. 2Kommunalverfassungsgesetz (KVG LSA) das öffentliche Wohl oder berechtigteInteressen Einzelner betreffen und zudem einen Ausschluss der Öffentlichkeiterfordern. Dazu können insbesondere Personalangelegenheiten, die Ausübung desVorkaufsrechts, Grundstücksangelegenheiten und Vergabeentscheidungen gehören.