DieKonferenz beginnt 10 Uhr im Stadthaus, Wappensaal, 06108 Halle (Saale), Markt 2.Dem öffentlichen Sitzungsteil schließt sich ein nicht öffentlicher an. Im nichtöffentlichen Teil werden Angelegenheiten beraten, die nach § 52 Abs. 2Kommunalverfassungsgesetz (KVG LSA) das öffentliche Wohl oder berechtigteInteressen Einzelner betreffen und zudem einen Ausschluss der Öffentlichkeiterfordern. Dazu können insbesondere Personalangelegenheiten, die Ausübung desVorkaufsrechts, Grundstücksangelegenheiten und Vergabeentscheidungen gehören.