Oberbürgermeister lädt zu öffentlicher Beigeordneten-Konferenz ein

von 20. April 2015

Die Konferenz beginnt10 Uhrim Stadthaus, Wappensaal, 06108 Halle (Saale), Markt 2. Dem öffentlichen Sitzungsteil schließt sich ein nicht öffentlicher an. Im nicht öffentlichen Teil werden Angelegenheiten beraten, die nach § 52 Abs. 2 Kommunalverfassungsgesetz (KVG LSA) das öffentliche Wohl oder berechtigte Interessen Einzelner betreffen und zudem einen Ausschluss der Öffentlichkeit erfordern. Dazu können insbesondere Personalangelegenheiten, die Ausübung des Vorkaufsrechts, Grundstücksangelegenheiten und Vergabeentscheidungen gehören.