Oberverwaltungsgericht bestätigt den Stopp der Erweiterung des Instituts für Augenheilkunde im Paulusviertel in Halle

Oberverwaltungsgericht bestätigt den Stopp der Erweiterung des Instituts für Augenheilkunde im Paulusviertel in Halle
von 10. Oktober 2018

Das Verwaltungsgericht hatte angenommen, die Erweiterung des Instituts für Augenheilkunde durch die Errichtung von zwei Gebäuden auf dem Nachbargrundstück sei unzulässig. Den Entscheidungen des Verwaltungsgerichts lagen zwei Widersprüche von Nachbarn zugrunde, die sich gegen die Baugenehmigung für die Erweiterung des Instituts zur Wehr gesetzt hatten. Das Verwaltungsgericht hatte den Nachbarn in erster Instanz Recht gegeben.

Das Oberverwaltungsgericht hat die Entscheidungen des Verwaltungsgerichts jetzt bestätigt. Es hat angenommen, dass die nähere Umgebung des Baugrundstücks im Paulusviertel einem allgemeinen Wohngebiet entspreche und dass die geplante Erweiterung des Instituts für Augenheilkunde in einem allgemeinen Wohngebiet unzulässig sei. Die Berufsausübung von Ärzten sei in einem allgemeinen Wohngebiet auf “Räume” beschränkt. Diese Regelung solle sicherstellen, dass die Wohnnutzung nicht von anderen Nutzungen verdrängt werde. Dies habe gelte auch für das Institut für Augenheilkunde, da es sich hierbei um eine Arztpraxis handele. Dessen geplante Erweiterung übersteige wegen ihrer Größe den zulässigen Umfang.

OVG LSA, Beschlüsse vom 10. Oktober 2018 – 2 M 53/18 und 2 M 54/18

VG Halle, Beschlüsse vom 11. Mai 2018 – 2 B 23/18 HAL und 2 B 24/18 HAL