Oberverwaltungsgericht Sachsen verhandelt Flugverbots-Klage

von 28. März 2011

In der Fluglärmkommission konnte die Stadt Halle (Saale) schon einen kleinen Erfolg erringen, immerhin wird ein Antrag auf Änderung der Flugrouten überprüft. Doch die Anwohner in Halle-Ost wollen mehr.

Am Mittwoch findet nun vor dem Oberverwaltungsgericht des Freistaats Sachsen in Bautzen die mündliche Verhandlung über die Klagen gegen die Festsetzung von Flugrouten über dem Osten von Halle statt. Im Planfeststellungsverfahren für den Ausbau des Flughafens Leipzig/Halle im Jahr 2004 sei stets davon ausgegangen wurden, dass die dicht besiedelten Gebiete der Städte Halle und Leipzig nicht überflogen werden, kritisieren die Anwohner. So sei die Entlastung von Wohngebieten der Stadt Halle eine wichtige Grundlage der Planfeststellung gewesen.

Nach Abschluss des Planfeststellungsverfahrens und nach Abweisung der gegen den Ausbau gerichteten Klagen habe das Bundesaufsichtsamt für Flugsicherung die Flugrouten für den erweiterten Flughafen Leipzig/Halle neu festgesetzt. Sowohl von der Nordbahn, als auch von der Südbahn führe nun eine Flugroute in Richtung Magdeburg, die über dicht besiedelte Gebiete in Halle/Ost führe und damit Gebiete durch Fluglärm belaste, für welche dies bisher weder vorgesehen noch sonst für die Anwohner erkennbar gewesen sei, argumentieren die Kläger.