Oberverwaltungsgericht weist Beschwerde von Halles Oberbürgermeister gegen die vorläufige Dienstenthebung zurück

Oberverwaltungsgericht weist Beschwerde von Halles Oberbürgermeister gegen die vorläufige Dienstenthebung zurück
von 19. Januar 2022

Die vorläufige Dienstenthebung war von der oberen Kommunalaufsichtsbehörde angeordnet worden, nachdem gegen denBeschwerdeführer ein Disziplinarverfahren eingeleitet worden war, dem insbesondere Vorwürfe zu Dienstpflichtverletzungenim Hinblick auf Verstöße gegen die in der Coronaimpfverordnung vorgesehene Impfreihenfolge zugrunde liegen.Das Verwaltungsgericht Magdeburg hat den Antrag des Beschwerdeführers auf Aufhebung der vorläufigen Dienstenthebungmit Beschluss vom 16. Dezember 2021 abgelehnt.

Die hiergegen eingelegte Beschwerde hat das Oberverwaltungsgericht am gestrigen Tag verworfen, weil die eingereichteBeschwerdebegründung nicht den Vorgaben des Vertretungszwangs gemäß § 67 Abs. 4 VwGO entsprach. DerProzessbevollmächtigte des Beschwerdeführers hatte ausschließlich auf eine von dem Beschwerdeführer selbst erstellteBegründung verwiesen. Dies ist nach der Verwaltungsgerichtsordnung nicht statthaft.

Der Beschluss des Oberverwaltungsgerichts ist mit Rechtsmitteln nicht anfechtbar.

VG Magdeburg, Beschluss vom 16. Dezember 2021 – 15 B 20/21 MD –

OVG Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 18. Januar 2022 – 10 M 6/21