Öffentliche Beigeordneten-Konferenz im Heidebad

von 5. Juli 2016

Die Konferenz beginnt um 10 Uhr im Heidebad, Am Heidebad 10 in 06126 Halle (Saale). Dem öffentlichen Sitzungsteil schließt sich ein nicht öffentlicher an.

Im nicht öffentlichen Teil werden Angelegenheiten beraten, die nach § 52 Abs. 2 Kommunalverfassungsgesetz (KVG LSA) das öffentliche Wohl oder berechtigte Interessen Einzelner betreffen und zudem einen Ausschluss der Öffentlichkeit erfordern. Dazu können insbesondere Personalangelegenheiten, die Ausübung des Vorkaufsrechts, Grundstücksangelegenheiten und Vergabeentscheidungen gehören.