Öffentliche Beigeordneten-Konferenz

von 16. Januar 2017

Die Konferenz beginnt um 10 Uhr im Wappensaal des Stadthauses, Marktplatz 2, in 06108 Halle (Saale). Dem öffentlichen Sitzungsteil schließt sich ein nicht öffentlicher an. Im nicht öffentlichen Teil werden Angelegenheiten beraten, die nach § 52 Abs. 2 Kommunalverfassungsgesetz (KVG LSA) das öffentliche Wohl oder berechtigte Interessen Einzelner betreffen und zudem einen Ausschluss der Öffentlichkeit erfordern. Dazu können insbesondere Personalangelegenheiten, die Ausübung des Vorkaufrechts, Grundstücksangelegenheiten und Vergabeentscheidungen gehören.

(halle.de/pd)