Öffentlichen Beigeordneten-Konferenz

von 21. November 2016

Die Konferenz beginnt um 11.30 Uhr im Wappensaal des Stadthauses, Marktplatz 2, in 06108 Halle (Saale).

Dem öffentlichen Sitzungsteil schließt sich ein nicht öffentlicher an. Im nicht öffentlichen Teil werden Angelegenheiten beraten, die nach § 52 Abs. 2 Kommunalverfassungsgesetz (KVG LSA) das öffentliche Wohl oder berechtigte Interessen Einzelner betreffen und zudem einen Ausschluss der Öffentlichkeit erfordern. Dazu können insbesondere Personalangelegenheiten, die Ausübung des Vorkaufrechts, Grundstücksangelegenheiten und Vergabeentscheidungen gehören.