Offener Brief des AWO Regionalverbandes Halle-Merseburg

von 25. Oktober 2016

Die Rückforderungen ergeben sich zu einem erheblichen Teil aus nicht anerkannten Abschreibungen als Betriebskosten und als Folge jahrelang verzögerter Verwendungsnachweisprüfungen der Verwaltung. Die Anerkennung der Abschreibungen waren und sind noch immer in der Richtlinie der Stadt Halle zur Finanzierung der Kindertageseinrichtungen enthalten. An dieser Richtlinie haben sich die freien Träger orientiert. Eigentlich sollte man davon ausgehen können, dass man sich auf das Verwaltungshandeln verlassen kann. Wie sich zeigt, war dies ein Fehler, der nun einseitig den freien Trägern angelastet wird. Nach wie vor vertreten wir die Meinung, dass Abschreibungen Bestandteil der Betriebskosten sein müssen. Erstaunlicherweise wird dies bei den eigenen Einrichtungen der Stadt Halle (Eigenbetrieb KiTa) so gehandhabt.

Im neuen KiFöG sind Abschreibungen nun als Betriebskosten eindeutig anerkannt.

Die Urteile des Verwaltungsgerichts Halle und des Oberverwaltungsgerichts Sachsen-Anhält können damit nur auf Unverständnis stoßen und negieren wirtschaftliche Notwendigkeiten zum Erhalt sozialer Einrichtungen.

Als unerträglich empfinden wir es, wie die Stadt Halle derzeit versucht, Träger, die jahrelang eine inhaltlich gute Arbeit geleistet haben, öffentlich zu diskreditieren. Gleichzeitig werden mit dubiosen Anbietern Verhandlungen aufgenommen, um Kindereinrichtungen meistbietend “zu verscherbeln”. Wo bleibt hier die allseits geforderte Debatte um die Qualität der Betreuung unserer Kinder und wo die Mitsprache der Eltern?

Wir plädieren in diesem Zusammenhang auch dafür, dass Sachentscheidungen und persönliche Befindlichkeiten nicht vermischt werden. An Stelle von persönlichen Auseinandersetzungen sollten konstruktive Lösungen zum Wohle der Kinder der Stadt gefunden werden.