Onlinehandel: Finanzminister Schröder begrüßt Entscheidung des Bundeskabinetts

von 1. August 2018

André Schröder weiter: „Wenn ausländische Unternehmen ihre Waren in Deutschland auf Online-Plattformen günstiger anbieten können, weil sie hier keine Umsatzsteuer bezahlen, ist das eine Ungerechtigkeit. Mit dem neuen Gesetz soll es zu mehr Steuergerechtigkeit und gleiche Wettbewerbsbedingungen für inländische und ausländische Firmen kommen.“

Ab Anfang 2019 sollen die Online-Marktplätze für die Umsatzsteuer ihrer Händler generell in Haftung genommen werden. Nur wenn die Unternehmen dem Finanzamt eine Bescheinigung über die steuerliche Registrierung der Verkäufer vorlegen, die bei ihnen aktiv sind, hafteten sie nicht selbst. Das Ziel ist hierbei, dass sich auch ausländische Onlinehändler in Deutschland steuerlich registrieren und hier ihre Umsatzsteuer zahlen.

Versand- und Internethändler mit Sitz in Sachsen-Anhalt zum Beispiel verbuchten laut Statistischem Landesamt im Jahr 2016 Umsätze in Höhe von insgesamt gut 187 Millionen Euro. Sie entrichteten Umsatzsteuern in Höhe von knapp 34 Millionen Euro.

Nach Schätzungen gehen in Deutschland durch Umsatzsteuerbetrug im Onlinehandel Steuereinnahmen im dreistelligen Millionenbereich verloren.

Sachsen-Anhalt erhielt im Jahr 2017 aus der Umsatzsteuer 4,27 Milliarden Euro und 4,21 Milliarden Euro im Jahr 2016.

Hintergrund:

Die Umsatzsteuer (auch Mehrwertsteuer genannt), ist eine allgemeine Verbrauchsteuer, mit der grundsätzlich der gesamte private und öffentliche Verbrauch (d. h. vom Endverbraucher erworbene Güter und in Anspruch genommene Dienstleistungen) belastet wird. Umsatzsteuer zahlen Unternehmen an ihr zuständiges Finanzamt.

Der Bund erhält ca. 49,7 % der Umsatzsteuer. Der Länderanteil beträgt bei der Umsatzsteuer 48,3 %. Die Gemeinden sind mit ca. 2,2 % an der Umsatzsteuer beteiligt. Die Einkommensteuer und die Umsatzsteuer sind von allen Steuerarten mit Abstand die aufkommensstärksten. (Bund-Länder-Finanzen Stand August 2017)