Otto-Stomps-Straße: Kein Schadensersatz für gefällte Bäume

von 8. Juli 2012

 Für heftige Diskussionen hatten vor einem halben Jahr die Baumfällungen in der Otto-Stomps-Straße in Halle (Saale) gesorgt. Eine Baufirma hatte bei Schachtarbeiten die Wurzeln der Baumreihe beschädigt. Ein Gutachten bescheinigte kurz darauf, dass die Lindenbäume nicht mehr standsicher sind.  Waren zunächst noch Schadensersatzforderungen im Gespräch, ist davon inzwischen keine Rede mehr. Schließlich, so die Stadtverwaltung in einer Stadtratsanfrage der MitBürger für Halle / Neues Forum, seien die Wurzeln auf untypische Weise gewachsen – statt in die Tiefe in die Breite. Außerdem seien die Bäume nur mangelhaft mit Nährstoffen versorgt gewesen. Die Verwaltung spricht von einem schlechten Erhaltungszustand der Bäume und einer ungünstigen Entwicklungsprognose. Die Fällarbeiten seien technisch unabdingbar gewesen, unter anderem wegen der notwendigen Leitungsumverlegungen und Neuverlegungen. „Ein Schadensersatzanspruch gegenüber den bauausführenden Unternehmen wird aus den vorgenannten Gründen fraglich sein – Problempunkt wäre die Kausalität zwischen der unbestrittenen Schädigung der Bäume durch die bauausführenden Firmen einerseits und der Wegnahme des Baumbestandes andererseits“, begründet Baudezernent Uwe Stäglin diese Entscheidung. „Nach den vorgenannten Sachverhalten wären die Bäume ohnehin nicht zu erhalten gewesen, nachdem die Stadt – zu Recht – an ihren Ausbauabsichten des halleschen Ostens festhielt. Eine abschließende rechtliche Prüfung des Sachverhaltes steht  durch die Fachämter noch aus.“ Allerdings läuft trotzdem noch ein Ordnungswidrigkeitsverfahren. Denn der Baufirma waren Auflagen zur Handschachtung gegeben worden.  Nun wird die Kettensäge in der Fiete-Schulze-Straße anrücken. Die Verhältnisse des Altbaumbestands in diesem Straßenabschnitt seien mit der Otto-Stomps-Straße vergleichbar. „Eine Erhaltung der Altbäume wäre nur bei einem reduzierten Ausbaugrad möglich“, so Stäglin. „Da sich die Wurzelwerke insbesondere um die alten Straßenborde zwischen zerschlissenem Gehweg und ebenso maroder Fahrbahn ranken, müsste die Fahrbahn in verringerter Breite hergestellt und auf den Ausbau der Nebenanlagen letztendlich verzichtet werden einschließlich dem Belassen der Altborde.“