Pandemiehilfe für Sachsen-Anhalts private Rundfunkanbieter vereinbart

von 25. November 2021

Der Vorstandsvorsitzende der MSA Markus Kurze betont: „Gerade auch in Krisenzeiten sind unsere privaten Medien Garant für verlässliche Infor[-]mationen. Mit der Vereinbarung sichern wir die Existenz der in Sachsen-Anhalt zugelassenen privaten kommerziellen Veranstalter und damit die Meinungs- und Medienvielfalt auch in der lokalen und regionalen Berichterstattung unseres Landes.“

Bei den Privatradios können bis zu 30 Prozent der Kosten für DAB+, UKW, Streaming und Radioplayer, unter der Voraussetzung nicht unerheblicher Umsatz[-]verluste, gefördert werden.

Bei den kommerziellen Fernsehveranstaltern sind Ausgaben für die terrestrische Verbreitung, Streaming, weitere Betriebs- und Sachkosten inkl. Auszubildende sowie pauschal 30 Prozent der geltend gemachten Sachkosten als Personalkosten förderfähig. Voraussetzung ist ein Umsatzrückgang von mind. 20 Prozent gegenüber 2019.