Plakate informieren über Ausnahmeregelungen zu Maskenpflicht

von 18. November 2020

Der Landesbehindertenbeauftragte, Herr Dr. Walbrach und die Antidiskriminierungsstelle Sachsen-Anhalts nehmen daher ihre gemeinsame Verantwortung wahr und starten als Netzwerk eine Aktion im Sinne Betroffener:

„Es ist davon auszugehen, dass auch in den nächsten Monaten die Abstands- und Hygieneregeln mehr denn je unseren Alltag prägen. Abstände einhalten, Hygienemaßnahmen befolgen, Alltagsmasken tragen, Rücksicht nehmen, all das wird uns alle weiterhin begleiten.

Gerade in den folgenden Herbst- und Wintermonaten gewinnen diese Pflichten eine zusätzliche Bedeutung.

In unserer täglichen Arbeit erfahren wir, welche Personen oder Personengruppen durch die Krise sowie durch Verordnungen und gesetzliche Regelungen in für sie neue und auch schwierige Situationen gebracht werden. Wir beraten gemeinsam zum Thema Gleichbehandlung und Chancengerechtigkeit. Wir wenden uns gegen Diskriminierung und versuchen verstärkt, den öffentlichen Raum auch für Ausnahmeregelungen zu sensibilisieren.

Wir appellieren zunehmend an Verständnis und Rücksichtnahme gegenüber den Personen, die zur Überwachung der Pflicht zur Mund-Nasen-Bedeckung eingesetzt sind. Wir orientieren die Öffentlichkeit darauf, dass gerade das Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes nicht für alle Personen möglich ist.

Die aktuelle Eindämmungsverordnung des Landes Sachsen-Anhalt benennt diese Personengruppen wiederholt und sehr konkret. Die Ausnahmen müssen für den öffentlichen Raum, für Ladengeschäfte, Arztpraxen, sonstige Einrichtungen und den öffentlichen Nahverkehr bekannt sein.

Es gilt die Gefahr abzuwenden, dass betreffende Personen diskriminiert und, was dann oft genug die Folge ist, ausgegrenzt und isoliert werden. Der Landesbehindertenbeauftragte und die Antidiskriminierungsstelle Sachsen-Anhalt treten dafür ein, dass den Menschen ein Bußgeld auferlegt wird, die vor Ort in Verantwortung stehen und die Ausnahmeregelungen nachweislich missachten.

Wir benötigen mehr Öffentlichkeit, mehr Aufklärung, gerade jetzt. Daher haben wir uns entschieden, eine gemeinsame Plakat-Aktion in Leben zu rufen. Das Plakat soll zum Nachdenken anregen, über die Ausnahmeregelungen aufklären und gegenseitige Rücksichtnahme fördern.“

Der Druck der Plakate ist eingeleitet.

Es besteht die Möglichkeit, dieses Plakat beim Landesbehindertenbeauftragen des Landes Sachsen-Anhalt oder bei der Antidiskriminierungsstelle Sachsen-Anhalts zu bestellen.

Gern können Sie sich auch bei uns melden, wenn Sie darüber hinaus Beratung und Unterstützung benötigen.

Kontakt:

Landesbehindertenbeauftragter

Dr. Christian Walbrach, e-mail: behindertenbeauftragter@ms.sachsen-anhalt.de

Kontakt:

Antidiskriminierungsstelle Sachsen-Anhalt

e-mail: antidiskriminierungsstelle@hal-jw.de

oder unser Meldeformular für Diskriminierungsfälle:

http://antidiskriminierungsstelle-sachsen-anhalt.de/diskriminierungsfall-melden/