Planfeststellungsbeschluss für A 143 „Westumfahrung“ Halle liegt vor

von 17. April 2018

Nach Auskunft von Pleye wird der Planfeststellungsbeschluss zwei Wochen lang – in der Zeit vom 26. April bis einschließlich zum 9. Mai – in der Stadt Wettin-Löbejün sowie in den Gemeinden Petersberg, Teutschenthal und Salzatal öffentlich ausgelegt. Mit dem Ende der Auslegungsfrist gilt der Beschluss gegenüber allen als zugestellt, die vom Bau des gut 12 Kilometer langen Abschnitts der A 143 betroffen sind. Gegen den Beschluss könne innerhalb eines Monats nach Zustellung Klage beim Bundesverwaltungsgericht Leipzig erhoben werden, erläuterte der Chef der Planfeststellungsbehörde. Wenn dieser Fall eintrete, müsse der Beschluss vom Gericht überprüft werden, fügte Pleye hinzu.

„Gestützt auf ein umfangreiches Anhörungsverfahren und eine intensive Beteiligung der Öffentlichkeit haben wir den Planfeststellungsbeschluss für eine ausgewogene und umweltverträgliche Planung erhalten, die auch den hohen ökologischen Ansprüchen betroffener Habitate und Arten im Schutzgebiet gerecht wird“, betonte Andreas Irngartinger, Bereichsleiter der DEGES, die diesen Abschnitt der A 143 im Auftrag des Bundes und des Landes Sachsen-Anhalt plant und realisiert.

Er hoffe, dass der Beschluss ohne weitere Verzögerungen Bestandskraft erlange, damit so schnell wie möglich mit dem Bau der wichtigen Trasse begonnen werden könne, sagte Thomas Webel. „Wir brauchen diese Umfahrung, damit die bestehenden Verkehrsachsen A 38 und A 14 effizient miteinander vernetzt werden. Der Verkehr im Ballungsraum Halle/Leipzig kann sich dann gleichmäßiger verteilen“, fügte der Minister hinzu. Insofern sei der zügige Weiterbau der A 143 von existenzieller Bedeutung für die Wirtschaft in der Region. „Die derzeitigen Transporte über die B 80 und die Saalequerung sind teilweise mit erheblichen Umwegen, somit zusätzlicher Zeit und Mehrkosten sowie schlechter Luft verbunden“, betonte er. Die Belastung für Verkehrsteilnehmer und Anwohner sei enorm.

Webel appellierte im Interesse der Menschen in der Region an die Kritiker des Projektes, sich dem Bau des noch fehlenden Abschnitts zwischen der B80 und der A 14 nicht länger entgegenzustellen. „Bei den Planungen wurde die berechtigte Forderung nach einer modernen Verkehrsinfrastruktur, die die Menschen in der Region entlastet, mit den sehr hohen Anforderungen an den Umweltschutz in Einklang gebracht. Den Belangen von Natur und Umwelt ist hier in einer bislang nie da gewesenen Weise Rechnung getragen worden“, erklärte der Minister.

Eine komplette Ausfertigung der Planfeststellungsunterlagen besteht nach Webels Worten aus insgesamt 56 Ordnern.

Zu Ihrer Information:

Durch die Verknüpfung mit der A 9 und der A 14 sorgen die A 38 und die A 143 dafür, dass die Region Halle/Merseburg/Leipzig ihrer wirtschaftlichen Bedeutung entsprechend an das Fernstraßennetz angebunden wird. Dies gilt gleichermaßen für den Verkehr aus der Harzregion. Das VDE-Projekt Nr. 13 „A 38 Göttingen – Halle“ umfasst mit der A 143 eine gesamte Länge von rund 208Kilometern. Eine dichte Aufeinanderfolge von Anschlussstellen gewährleistet die gute Anbindung auch kleinerer Städte und Ortschaften im Einzugsbereich.

Der noch zu bauende, rund 12,7 Kilometer lange Abschnitt der A 143 schließt die Lücke zwischen Halle-Nord (A 14) und der Anschlussstelle Halle-Neustadt (B 80) bzw. der sogenannten Südharzautobahn A 38 westlich von Halle.

Die Kosten dafür betragen voraussichtlich rund 350Millionen Euro. Der Aufwuchs – die letzte Kostenermittlung aus dem Jahr 2009 ergab knapp 240 Millionen Euro – resultiert im Wesentlichen aus zusätzlichen Maßnahmen zur besseren Eingliederung der Autobahn in den betroffenen Natur- und Siedlungsraum (insbes. Tunnelverlängerung) und den erforderlichen Anpassungen an die Baupreisentwicklung sowie das aktuell technische Regelwerk. Allein der Baupreisindex für die Bundesfernstraßen ist von 2009 bis 2017 um 17,5 Prozent angestiegen. Für das 1. Quartal 2018 beträgt er bereits 5,3 Prozent. Insbesondere für Bauwerke sind sehr hohe Kostensteigerungen zu verzeichnen.