Polizei verfügt: Montags ist es zu laut

von 15. August 2016

Die Behörde erklärt in der Verfügung, mehrere Grundrechte berücksichtigen und gegeneinander abwägen zu müssen. Sie nennt das Grundrecht auf Versammlungsfreiheit, das allgemeine Persönlichkeitsrecht von Bürgern und Gewerbetreibenden sowie den Schutz wirtschaftlicher Interessen. Zu der Frage nach der Lautstärke heißt es wörtlich: „Die Beeinträchtigung der Schutzgüter der Anwohner, Restaurantbesucher, Passanten und Gewerbetreibenden durch die Lautstärke, die von ihrer regelmäßig wiederkehrenden Versammlung ausgeht, konnte auch durch den modifizierten Ablauf nicht wesentlich gemindert werden, sodass eine weitergehende Beschränkung des zulässigen Lärmpegels erforderlich ist.“

Seit dem 28. April 2014 ist Halles Marktplatz immer montags Schauplatz eines offenen Meinungsstreits, wie es um Krieg und Frieden in der Welt bestellt ist, ob Regierung und Parteien im Sinne der Bürger handeln und was so alles schief läuft in Deutschland (TTIP, GEZ usw.). Wie Veranstaltungsleiter Frank Geppert wiederholt sagte, geht es nicht zuletzt um die „Ungerechtigkeiten der Welt und die Medien, die die Wahrheit färben“. Seit Herbst 2015 haben die Veranstalter ihren Aktionsradius schrittweise ausgebaut und ziehen mit Beschallungstechnik im Stationsbetrieb vom Riebeckplatz bis zum Marktplatz durch Halles Innenstadt.

Im Kampf darum, wer zu den Ohren der unbeteiligten Bürger und Passanten durchdringt, Demoteilnehmer oder Demogegner, erreichte der Lärm Ende Oktober, Anfang November 2015 seinen bisherigen Höhepunkt, als es die Dauersirenen der Gegendemonstranten zu übertönen galt. Zuletzt war das dumpfe Dröhnen einiger Reden noch bis in die Seitenstraßen des halleschen Marktplatzes zu vernehmen. Besucher der beiden italienischen Eiscafés auf der Ostseite des Marktes konnten keine normale Unterhaltung mehr führen. Wieder und wieder fragten Hauptredner der Montagsdemo, wie die „Schlafschafe“, also alle passiven Beobachter der Szenerie, zu wecken sind im Kampf gegen die genannten Ungerechtigkeiten. Mehr Lautstärke sahen sie offenbar als probates Mittel an, um endlich gehört zu werden.

Die Versammlungsbehörde zieht nun eine Grenze. Dabei geht sie davon aus, dass eine Lautstärke ausreicht, wenn sie die Versammelten erreicht. Die Zahl der Versammelten wurde auf 150 Personen festgelegt, wobei die Teilnehmerzahlen der Veranstaltungen von 4. Juli bis zum 8. August 2016 zu Grunde gelegt wurden. Demnach waren jeweils zwischen 300 bis 350 Personen angemeldet, tatsächlich jedoch laut Polizeiangaben zwischen 35 und 70 erschienen.

Link zum Bundesimmissionsschutzgesetz

http://www.gesetze-im-internet.de/bimschg/