Polizeigewerkschaft kritisiert Kennzeichnungspflicht

von 20. Juli 2011

Die Deutsche Polizeigewerkschaft lehnt die von der Landtagsfraktion „Die Linke“ geforderte Kennzeichnungspflicht von Polizeivollzugsbeamten ab. „Die Einführung der Kennzeichnungspflicht der Polizeibeamten käme einem Misstrauensvotum gegen die gesamte Polizei gleich“, sagte DPolG-Landesvorsitzender Wolfgang Ladebeck. Das sehe so aus, als würden die Kollegen rechtswidrige Handlungen im Dienst begehen und wollten nicht erkannt werden. „Das Vertrauen der Polizei stellt man nicht her in dem eine Identifizierung an der Uniform heftet, sondern durch professionelle und vertrauensvolle Arbeit. Die Polizei in Sachsen-Anhalt arbeitet professionell und genießt in weiten Teilen der Bevölkerung ein hohes Vertrauen und Ansehen“, so Ladebeck weiter.

Wie der Gewerkschaftschef sagte, würden schon jetzt im täglichen Dienst viele Polizeibeamte ein Namenschild an der Uniform tragen. Auf Verlangen würden der Dienstausweis oder die Dienstmarke vorgezeigt. „Es darf bei allen Bemühungen zur Kennzeichnungspflicht auch nicht vergessen werden, dass das Tragen von Identifizierungsschildern auch die Privatsphäre der Polizeibeamten berührt. Hier sind zum Teil Repressalien gegen die Beamten bis in die Familien hinein nicht auszuschließen.“

Bei Großeinsätzen der Polizei könne aufgrund der Kennzeichnung der Einsatzhundertschaften und umfangreicher Einsatzdokumentationen, die standardmäßig erfolgen, auch nach einem längeren Zeitraum eines Großeinsatzes festgestellt werden, wer an welchem Ort und zu welcher Zeit im Einsatz war, meint Ladebeck.