Die Polizeikennzeichnung ist verfassungsgemäß. Diese Entscheidung und damit auch die Bestätigung der Rechtmäßigkeit, begrüße ich sehr. Eine Kennzeichnung der Polizistinnen und Polizisten mit Nummern und nicht mit Namen, schafft eine hohe Transparenz für die polizeiliche Arbeit.
Gleichzeitig wird die Privatsphäre der Einsatzkräfte geschützt und so die persönliche Sicherheit und Anonymität der Polizistinnen und Polizisten gewährleistet.
Mit dieser nun bestätigten rechtsstaatlichen Praxis werden alle Interessen gewahrt und unsere Demokratie gestärkt, so Faber abschließend.