Positionspapier zur EU-Entsenderichtlinie beschlossen: IHK-Vollversammlung kritisiert „Bürokratiemonster“

von 5. Dezember 2019

„Statt eines pauschalen Generalverdachts mit drakonischen Strafen sollten lieber Schlupflöcher geschlossen werden und gezielte Kontrollen gegen schwarze Schafe erfolgen“, fasst IHK-Präsident Prof. Dr. Steffen Keitel das Positionspapier zusammen. Die gewählten Interessenvertreter in der Vollversammlung sprechen für 55.000 Unternehmen in der Region.

Keitel nannte als Beispiel die sogenannte A1-Bescheinigung: Mit diesem Formular müssen Arbeitnehmer im Ausland nachweisen, dass sie im Herkunftsland Sozialbeiträge bezahlt haben. Das Dokument müsse für jeden Auslandsaufenthalt neu beantragt werden, selbst wenn es sich nur um eine eintägige Dienstreise handelt. Ohne diese Bescheinigung könnten etwa in Frankreich mehr als 3.000 Euro Strafe fällig werden, berichtet der IHK-Präsident. „Niemand wird ernsthaft einheitliche Standards in der europäischen Wirtschaft in Frage stellen – aber bei der Entsenderichtlinie stoßen wir auf ein echtes Bürokratiemonster!“ Um dieses zu bändigen, wende sich die IHK nun an die mitteldeutschen Europaabgeordneten und die Landespolitik. Keitel berichtete außerdem, dass schon mehrere andere deutsche Industrie- und Handelskammern signalisiert hätten, sich den Forderungen anzuschließen.