Präsident des Oberverwaltungsgerichts legt Jahresbericht 2020 vor

Präsident des Oberverwaltungsgerichts legt Jahresbericht 2020 vor
von 22. Juli 2021

In seinem persönlichen Vorwort weist der Präsident des Oberverwaltungsgerichts darauf hin, dass die Pandemie – wie in anderen Lebensbereichen auch – sowohl die Rechtsprechung als auch die Gerichtsverwaltungen besonders gefordert und eine erhebliche zusätzliche Last dargestellt habe, die bis heute fortwirke. Zum einen sei der Schutz aller Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sowie von Teilnehmern und Besuchern an mündlichen Verhandlungen durch eine ganze Reihe immer wieder anzupassender Maßnahmen zu gewährleisten. Zum anderen habe sich das Spektrum der anhängigen Verfahren um eine beträchtliche Anzahl bearbeitungsintensiver und zumeist eilbedürftiger infektionsschutzrechtlicher Verfahren erweitert, was insbesondere beim Oberverwaltungsgericht des Landes Sachsen-Anhalt zu einem Verfahrensanstieg um 50% führte. Aber auch bei den Verwaltungsgerichten war die zusätzliche Belastung deutlich spürbar. Vor allem, nachdem das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge seine Tätigkeit nach einem Entscheidungsstopp wieder uneingeschränkt aufgenommen hatte, traten die Asylverfahren erneut hinzu. Ende 2020 waren noch immer fast 2.000 Asylverfahren und mehr als 3.200 allgemeine Verfahren bei den Verwaltungsgerichten anhängig.

Als erfreulich betonte der Präsident des Oberverwaltungsgerichts die verbesserte Personalsituation: „Die berechtigten Anliegen der Verwaltungsgerichtsbarkeit finden seit Mitte des Jahres 2020 im Ministerium für Justiz und Gleichstellung wieder mehr Gehör und es wurden inzwischen Maßnahmen zur Verbesserung der Personalsituation eingeleitet.“ Diese Bemühungen müssten unbedingt verstetigt werden, um dem bereits 2023 beginnenden altersbedingten Generationswechsel entgegenzuwirken. Leider habe – so der Präsident – die vom Ministerium für Justiz und Gleichstellung bis Ende 2020 verfolgte Personalpolitik eine abschreckende Wirkung auf Interessentinnen und Interessenten für eine Tätigkeit in der Verwaltungsgerichtsbarkeit in Sachsen-Anhalt gehabt, sodass es inzwischen an hinreichenden Bewerbungen von gerade an der Verwaltungsgerichtsbarkeit interessierten und besonders insoweit ausgebildeten Assessorinnen und Assessoren mangele.

Mit den nunmehr seit 1. Januar 2021 geltenden neuen Verplanungsgrundsätzen sei ein erster wichtiger Schritt in die richtige Richtung getan.

Der vollständige Jahresbericht für das Jahr 2020 wie auch die Berichte für die Vorjahre können im Internet auf der Homepage des Oberverwaltungsgerichts www.ovg.sachsxen-anhalt.de/themen/jahresberichte abgerufen werden.