Der Angeklagte S. ist im Dezember 1995 geboren, der Angeklagte P. im Februar 1999.
Den beiden wird besonders schwerer Raub zur Last gelegt, und zwar dem S. in 5 Fällen, dem P. in 7 Fällen.
Laut Anklage sollen die beiden Angeklagten im Zeitraum Februar bis April 2017 gemeinschaftlich handelnd in 5 Fällen maskiert, teilweise vermummt, zwei Verkaufsmärkte in Halle, eine Tankstelle und zweimal dieselbe Spielhalle überfallen haben. Durch Drohungen mit einer Gasdruckpistole und auch anderen gefährlichen Werkzeugen sollen sie die Angestellten jeweils zur Herausgabe von Bargeld gezwungen haben. Dabei sollen sie in einem Supermarkt ohne Beute geblieben sein, im Übrigen jeweils Beträge von 324 Euro bis 6579 Euro erbeutet haben.
Dem P. werden darüber hinaus zwei weitere Fälle des gemeinschaftlichen schweren Raubes zur Last gelegt: Er soll mit einem gesondert verfolgten Mittäter mit Sturmhauben und Masken zwei Spielhallen überfallen haben und hier unter Drohungen mit Pistolen und einem Messer jeweils die Tageseinnahmen von bis zu 3.200 Euro entwendet haben. Der P. hat umfangreiche Angaben gemacht und den S. belastest, S. hat keine Angaben gemacht. Im Falle der Verurteilung droht dem S. eine Gesamtfreiheitsstrafe von nicht unter 5 Jahren. Der Angeklagte P. war zur Tatzeit Heranwachsender, es kommt die Anwendung des Jugendstrafrechts mit Sanktionen bis zu einer Jugendstrafe von 10 Jahren in Betracht.