Radwege: Halle soll Benutzungszwang aufheben

von 14. Februar 2012

Die Stadt Halle (Saale) soll die Benutzungspflicht für Radwege aufheben. FDP und Grüne machen jetzt Druck. Hintergrund ist ein Beschluss des Stadtrates vom November 2009, die Freigabe zu prüfen.

Unter anderem hieß es im damaligen Beschluss, die Verwaltung solle beauftragt werden, die benutzungspflichtigen Radwege im Stadtgebiet auf eine Aufrechterhaltung der Benutzungspflicht zu überprüfen. Doch auch mit Einbahnstraßen beschäftigte sich der Antrag, eine Öffnung der nicht für den Radverkehr in Gegenrichtung geöffneten Einbahnstraßen sollte von der Stadt geprüft werden, ebenso wie eine Durchgängigkeit der Sackgassen für den Radverkehr.

Grüne und FDP fordern nun, dass die Stadt endlich bis Juni 2012 Ergebnisse vorlegt. „Die Stadtverwaltung sagte in ihrer Stellungnahme die Erledigung bis Juni 2010 zu. Nach zwei Jahren Bearbeitungszeit sollte ein Ergebnis vorliegen“, so die Fraktionsvorsitzenden Oliver Paulsen und Gerry Kley in ihrem Antrag.

Im Rahmen der „Verkehrsentwicklungsplanung 2025“ werde das Thema bereits bearbeitet, sagte Planungsdezernent Uwe Stäglin auf eine Stadtratsanfrage von Sabine Wolff (Neues Forum). Er verweist auf die neuen „Empfehlungen für Radverkehrsanlagen“ (ERA
2010) der Forschungsgesellschaft für Straßen- und Verkehrswesen (FGSV), welche mittlerweile per Runderlass des Landes-Verkehrsministeriums auch für Sachsen-Anhalt für offiziell gültig erklärt worden sind, so Stäglin. So ist eine Benutzungspflicht für Tempo-50-Straßen ab einer Belastung von 1000 Autos in der Spitzenstunde vorgesehen. Ab 400 Fahrzeugen soll es jedoch schon Angebote für eine freiwillige Nutzung geben, so beispielsweise Schutzstreifen oder auch die erlaubte Nutzung von Fußwegen.