Rauchmelder werden Pflicht

von 21. April 2009

Bauherren und Eigentümer von Wohnungen müssen künftig Schlaf- und Kinderzimmer sowie Flure, die als Rettungsweg dienen, mit so genannten Rauchmeldern ausstatten. Eine entsprechende Verpflichtung sei jetzt mit dem Gesetz zur Änderung der Landesbauordnung auf den Weg gebracht worden, teilte Sachsen-Anhalts Bauminister Dr. Karl-Heinz Daehre am Dienstag nach der Kabinettssitzung in Magdeburg mit. „Damit soll die Entstehung von Bränden und Rauch möglichst früh erkannt werden, um den Menschen genügend Zeit zur Flucht, zur Brandmeldung und zur Brandbekämpfung zu geben“, fügte er hinzu. Bei Neubauten und Sanierungsmaßnahmen sei diese Verpflichtung mit Inkraftsetzung der geänderten Bauordnung gültig. Für den übrigen Wohnungsbestand sehe der Gesetzentwurf eine Nachrüstung mit Rauchmeldern bis Ende 2020 vor.

Eine weitere Neuregelung in der Bauordnung betrifft die Beteiligung von Nachbarn an geplanten Bauvorhaben. Durch frühzeitige Information schon während der Projektplanung und -genehmigung sollen Konflikte weitestgehend vermieden werden. Bisher müssen Nachbarn nur in Ausnahmefällen einbezogen werden.

Nach Auskunft des Bauministers muss die Landesbauordnung bis Ende dieses Jahres den Vorgaben der EU-Dienstleistungsrichtlinie entsprechen. In der so genannten Musterbauordnung hätten sich die Länder auf einheitliche Formulierungen zur Umsetzung verständigt. Dem entspreche der vorliegende Entwurf des Gesetzes zur Änderung der Bauordnung.

Nach dem heutigen Kabinettsbeschluss wird das Papier zunächst den Verbänden zur Anhörung zugeleitet. Die Einbringung in den Landtag ist für Mitte 2009 vorgesehen.