RAUCHVERBOT IM ZOO

von 16. Mai 2015

Trifft man schon in öffentlichen Gebäuden auf teilweise fragwürdige „Lösungen“, etwa dass es nach wie vor Beispiele gibt, wo Nichtraucher gezwungen sind, durch Raucherzonen zu gehen, sind Nichtraucher dem lästigen Gequalme auf öffentlichen Plätzen generell ausgesetzt.

Zu den prominentesten Orten, an denen diese Praxis dringend zu überdenken wäre, gehört der Zoo. Insbesondere an den Wochenenden und in den Ferien sind dort viele Menschen, darunter zahlreiche Kinder, unterwegs. Sie wollen die Tiere studieren, die schöne Natur genießen und die frische Luft. Doch am 15. Mai 2015 zum Beispiel war es fast egal, wohin man seine Schritte lenkte, immer wieder zog Zigarettenrauch ins Gesicht. Etwa bei der Fütterung der Erdmännchen, als ein Raucher typischerweise so bei den zahlreichen Schaulustigen stand, dass der Wind den Rauch in ihre Richtung treiben musste. Freilich kann man derlei als übertriebene Empfindlichkeit abtun, wäre da nicht noch ein anderes Problem: die fehlende Vorbildwirkung. Gerade im Zoo erleben Kinder in großer Zahl Rauchen als Normalität und das ausgerechnet an einem ihrer liebsten Erfahrungs- und Spielorte.

Im Sinne der Ordnung und Sicherheit ist zudem die große Zahl Zigarettenstummel in öffentlichen Anlagen unschön. Umso erfreulicher ist es dann, wenn zumindest einige Raucher es schaffen, ihre Sucht an den beschriebenen Orten im Zaum zu halten und dort, wo sie rauchen, die Reste ihres Tuns ordentlich entsorgen.

Gesundheit, Ordnung und Sicherheit sind hohe Güter. In dem Sinne sollte das Rauchverbot wenigstens auf alle die Plätze erweitert werden, wo Kinder sind, auf Spielplätze zum Beispiel. Dass es ein konsequentes Rauchverbot bis heute nicht gibt, ist, so ganz nebenbei, undemokratisch. Denn wenn Mehrheiten entscheiden dürften, was zu gelten hat, dann wäre das vollständige Rauchverbot längst Gesetz, denn die Zahl der Nichtraucher übersteigt bei weitem die Zahl der Raucher.

An der Stelle berufen sich Raucher gern ihr Persönlichkeitsrecht, die populärste Form der Gegenwehr. Dabei ignorieren sie jedoch den enormen volkswirtschaftlichen Schaden, den sie verursachen, der aber nicht zuletzt im Gesundheitswesen von der Allgemeinheit getragen werden muss. Wenn also die Allgemeinheit einer Minderheit entgegenkommt, darf sie als Gegenleistung wenigstens erwarten, das sie vom Rauchen nicht beeinträchtigt wird. (SB)