Rede Petra Grimm-Benne: Aktuelle Debatte: Sachsen?Anhalt verlässlich aus der Krise führen. Pandemiebekämpfung wirksam, solidarisch und gerecht

von 22. April 2021

Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete, sehr geehrte Frau Präsidentin,

seit einem Jahr steht unser Leben im Zeichen der Corona-Pandemie. Vielfach ist auch hier im Hause der Satz bemüht wurden: „Wir müssen lernen, mit dem Virus zu leben.“ Ich tue mich schwer damit, mir diesen Satz zu eigen zu machen. Die Inzidenzen müssen runter! Das ist das vordringliche Ziel unseres Handelns – und da weiß ich das Land mit dem Bund einig.

Das ist das Ziel, dem unsere Eindämmungsverordnung folgt. Das Infektionsgeschehen muss reduziert werden, Infektionswege müssen nachvollziehbar sein, und das Gesundheitssystem muss handlungsfähig bleiben.

Wir haben viel erreicht, durch Testen, durch Impfen und durch Abstand halten, und mit den jetzt kommenden neuen Regelungen des Bundesinfektionsschutzgesetzes werden wir insbesondere bei Schule und Kita noch strengere Regeln haben.

Mit unserer Landes-Eindämmungsverordnung, die wir als Koalitionspartner gemeinsam im Kabinett verabschiedet haben, haben wir Regelungen getroffen, mit denen wir die Teilhabebedarfe von Kinder und Jugendlichen mit den Infektionsschutzbedarfen in Einklang bringen wollen. Und wir setzen durch die Corona-Eindämmungsverordnung wichtige Maßnahmen der Kontaktreduzierung um.

Alle Mitglieder des Kabinetts haben die Maßnahmen im Bewusstsein über die große zu schulternde Verantwortung getroffen. Diese hohe Verantwortung gründet sich auf die stete Aushandlung zwischen den Freiheiten des Einzelnen und den Gesundheitsschutz der gesamten Gesellschaft. Diese Abwägung ist anstrengend und nervenaufreibend, doch sie ist für eine freiheitliche Demokratie, die Grundrechtseinschränkungen gewissenhaft prüfen muss, unentbehrlich.

Denn: Wir dürfen zum Wohle des Einzelnen und seiner Freiheit nicht das hohe Gut der Gesundheit opfern. Wir dürfen aber genauso wenig kopflos alle Freiheiten opfern, um dem Gesundheitsschutz Genüge zu tun. Diese Abwägung ist nicht trivial und bedarf deshalb objektiver Kriterien, wie der Inzidenz, der Auslastung der Krankenhäuser, dem R-Werte, den Impffortschritten und der Nachvollziehbarkeit von Kontakten durch die Gesundheitsämter.

„Pandemiebekämpfung wirksam, solidarisch und gerecht organisieren“, – so ist die heutige Debatte überschrieben. Die unterschwellige Unterstellung, wir seien hier erstens planlos, zweitens ungerecht und drittens zu lasch gewesen, weise ich deutlich zurück. Jetzt soll es also vor allem schnell wirken. Ich möchte daran erinnern, dass noch in der letzten Landtagsdebatte sich die Grünen für die Wirtschaftsinteressen von Hotels, Shopping-Centern und Gaststätten stark gemacht haben. Mit Unterstützung von Tests sollten Öffnungsschritte möglich gemacht werden, so die grüne Forderung hier im Plenum[1].

Heute wird eine Niedriginzidenzstrategie gefordert.

In aller Konsequenz bedeutet eine ernsthaft betriebene Niedriginzidenzstrategie, dass Verkäuferinnen ihre Ladentür bis zum Sommer schließen müssen und wir die Kinder und Jugendliche bis zu den Sommerferien nicht mehr in die Kita oder Schule gehen lassen können. Hier wünsche ich mir mehr Weitblick und Differenzierung, um Isolation und Abgehängtsein insbesondere bei jenen Kindern zu verhindern, die es eh schon schwer haben im Leben.

Uns alle vereint der Wunsch, mal wieder mit Freunden in großer Runde zu feiern, sorgenfrei zu reisen und einen Wahlkampf zu führen, der nicht nur in den sozialen Netzwerken stattfindet. So groß die Sehnsucht nach Normalität auch sein mag, die postpandemische Zeit liegt erst noch vor uns. Wie wir sie erreichen, darüber diskutieren wir – auch und gerade hier im Parlament. Den Königsweg, der uns aus der Pandemie führen wird, gibt es nicht. Vielmehr bedarf es eines dicken Bündels an Maßnahmen, und es braucht dabei vor allem Impfen, Testen und Umsicht.

Sehr geehrte Damen und Herren,

ich spreche vor Ihnen nicht nur als Gesundheitsministerin, sondern auch als Arbeits- und Familienministerin. Sowohl beim Arbeitsschutz als auch bei der Unterstützung von Familien konnten wir gemeinsam mit dem Bund, wie ich finde, gute Schritte nach vorn machen.

Seit Dienstag gilt lautCorona-Arbeitsschutzverordnungdie Pflicht für Unternehmen, Beschäftigten einmal in der Woche einen Corona-Test bereitzustellen. Wenn sich Abstände zwischen Personen nicht einhalten lassen, müssen zweimal pro Woche Tests zur Verfügung gestellt werden. Und es wird eine weitere Verschärfung geben.

Mit derTestverordnungdes Bundes haben Bürgerinnen und Bürger den Anspruch ein mindestens einen kostenlosen Schnelltest pro Woche. Die Bürgertests halte ich für einen guten Weg, um Infektionsketten zu verhindern. Die neue Testverordnung des Bundes machte auch eine Anpassung des bereits bestehenden Testkonzepts des Landes Sachsen-Anhalt notwendig. Da inzwischen bekannt ist, dass Kinder und Jugendliche das Virus übertragen können ohne selbst zu erkranken, wurde die Testung von asymptomatischen Personen in Kitas und Schulen u. a. in das Testkonzept mit aufgenommen.

Diesen Ansatz der zweimaligen Testung fahren wir auch in unseren Kitas, Horten und Schulen.Allein dieÖffnungen derKindertageseinrichtungenberuht im Land Sachsen-Anhalt im Wesentlichen auf vier Säulen:

  • Erstens, jede Kindertageseinrichtung hat ein Hygienekonzept entwickelt, das auf den Empfehlungen des Landes basiert.

  • Zweitens, sind Beschäftigte in den Kinderbetreuungseinrichtungen in die zweite Impfpriorität aufgerückt, so dass sie einen Impfschutz erhalten können.

  • Drittens, stellt das Sozialministerium seit Mitte Februar ein kostenloses Angebot von Corona-Schnelltests für alle Beschäftigen in Kitas und Kindertagespflege zur Verfügung. Dadurch können sich die Beschäftigten zweimal wöchentlich selbsttesten.

  • Viertens, stellt das Sozialministerium seit der Woche vor Ostern auch Selbsttests für Kinder zur Verfügung. Dadurch können Kinder zweimal wöchentlich einen Test erhalten. Dieses regelhafte Testangebot war bundesweit ein Novum.

Allein in der letzten Woche wurden fast 1 Mio. Laienselbsttests an Kitas und Schulen ausgeliefert.

Und: BeimImpfenkommen wir gut voran. Mehr als 20 Prozent der Menschen in Sachsen-Anhalt haben mindestens eine Impfung erhalten. Bei der letzten Landtagssitzung lag sie bei 6,5 %, das ist mehr als eine Verdreifachung! Damit nehmen wir im Ländervergleich einen der vordersten Plätze ein, heute aktuell Platz 3. Bei allen Diskussionen müssen wir im Blick behalten, dass es um den Schutz der Vulnerablen geht.

Sehr geehrte Damen und Herren,

mit der Novelle des Infektionsschutzgesetzes schafft der Bund gerade die gesetzlichen Grundlagen, um die Lage in den Griff zu bekommen. Die Abwägung zwischen Gesundheitsschutz und freiheitseinschränkenden Maßnahmen soll damit transparent, nachvollziehbar und für das gesamte Bundesgebiet einheitlich gestaltet werden. Ich begrüße, dass es bundeseinheitliche Regelungen gibt – auch wenn es an mancher Stelle wirklich schwierig ist, Berlin und zum Beispiel die Altmark über einen Kamm zu scheren. Und die Berliner Beschlüsse liegen in vielen Punkten gar nicht so weit entfernt von den Regelungen, mit denen wir das Pandemiegeschehen in unserem Bundesland bislang bekämpfen.

Erlauben Sie mir einen Faktencheck:

  • Die Landkreise und kreisfreien Städte sind bereits durch die aktuelle Eindämmungsverordnung verpflichtet, im Sinne einer „Notbremse“ die Kontakte durch Rechtsverordnung einzuschränken, wenn die 7-Tage-Inzidenz mehr als drei Tage über dem Wert von 100 Fällen liegt. Für Aufenthalte im öffentlichen Raum sowie für private Zusammenkünfte gilt dann, dass diese ausschließlich im Kreis der Angehörigen des eigenen Hausstandes und mit maximal einer Person aus einem weiteren Haushalt gestattet ist. Angesichts der hohen Inzidenz wird diese strenge Kontaktbeschränkung bereits jetzt im ganzen Land umgesetzt.

  • Bereits bei einer niedrigeren 7-Tage-Inzidenz als 100 Fälle wurden die Landkreise und kreisfreien Städte in die Lage versetzt, auf die Ausbreitung des Infektionsgeschehens zu reagieren. So werden die Landkreise und kreisfreien Städte der Eindämmungsverordnung ermächtigt, weitergehende Einschränkungen zur Eindämmung der Pandemie zu erlassen, sobald die 7-Tage-Inzidenz den Wert von 35 je 100 000 Einwohner überschreitet.

  • Unabhängig von der Inzidenz werden mit den Änderungen am Bevölkerungsschutzgesetz die Unternehmen beim Thema Arbeitsschutz noch stärker in die Pflicht genommen. Der Schutz der Beschäftigten ist wichtiger als das Profitstreben der Unternehmen. Auch am Arbeitsplatz gilt, dass Kontakte drastisch reduziert werden müssen. Wo Homeoffice objektiv nicht möglich ist, verpflichten wir Arbeitgeber, den Beschäftigten zweimal (statt nur einmal) pro Woche einen Corona-Test anzubieten.

  • Mit dem Bundesgesetz ergibt sich aber auch Anpassungsbedarfe unserer bisherigen Praxis, indem Inzidenzkorridore eingezogen wurden. So wird „Test, click and meet” im Inzidenzbereich von 100-150 weiter möglich sein und Abhol- und Lieferdienste bleiben erlaubt. Zudem wird eine nächtliche Ausgangsbeschränkung zwischen 22 Uhr und 5 Uhr eingeführt, wie sie bereits in Halle (Saale) umgesetzt worden ist. Zwischen 22 und 24 Uhr kann eine Person weiterhin Spazieren gehen oder Sport treiben.

  • Assistenzkräfte von Pflegebedürftigen und Menschen mit Behinderung zählen durch das Infektionsschutzgesetz zum Hausstand. Auch das haben wir im Interesse der Menschen in Sachsen-Anhalt bereits so gelebt.

  • In der aktuellen Verordnung erlauben wir das gemeinsame, kontaktfreien Sporttreiben von Kindern in Gruppen von 20 Personen. Mit dem Infektionsschutzgesetz können Kinder in Gruppen bis zu 5 Kindern Sport treiben, der Trainer muss sich vorab testen lassen. Hier bricht jetzt Bundes- Landesrecht. Training wird in einigen Kreisen weiter zurückgefahren werden müssen.

  • Die größte Veränderung, die im Land mit dem Inkrafttreten des Infektionsschutzgesetzes verbunden sein wird, betrifft den Bereich Schule. Um Schülerinnen und Schüler, insbesondere aber auch ihre Eltern und das Schulpersonal zu schützen, gehen Schulen im lnzidenzbereich von 100-165 in den Wechselunterricht und müssen ab einer Inzidenz 165 in den Distanzunterricht. Für Kitas hießt die Bundes-Notbremse: Bei einer Inzidenz über 165 gibt es nur Notbetreuung.

Ich sage ganz deutlich: Wir haben uns in Sachsen-Anhalt in den vergangenen Monaten strikte Regelungen zur Kontaktbeschränkung auferlegt, um Schulen und Kitas möglichst offen halten zu können, um nicht nur Lernen, sondern auch soziale Teilhabe zu ermöglichen. Darum sind wir eher als andere Bundesländer mit einem Testangebot gestartet, wir haben regelmäßige Tests in Schulen und Kitas. Und wir haben sehr frühzeitig allen Lehreinnen und Lehrern Impfmöglichkeiten eröffnet. Wenn wir diesen Weg nicht so weitergehen können, ist das bitter.

Wir müssen aber auch konstatieren, dass die Infektionszahlen bei Kindern und Jugendlichen gestiegen sind; dass sich Kinder mit der britischen Variante ganz offenbar schneller anstecken.

Die Bundesmaßnahmen sind bis zum 30. Juni 2021 befristet. Diese Dauer der Einschränkungen ist sehr wichtig, helfen sie doch, die Phase zu überbrücken, bis sich die Impferfolge auch in der nicht-vulnerablen Bevölkerungsgruppe abzeichnen. Ich kann nur appellieren: Tragen Sie das mit und lassen Sie uns die kommenden Wochen gemeinsam gut gestalten.

Lassen Sie uns weiterhin beisammenstehen und mit größtem Verantwortungsbewusstsein dafür sorgen, dass die Abwägung zwischen individuellen Freiheiten und den Infektionsschutzbedarfen bestmöglich gelingt. Nur so halten wir gemeinsam Kurs auf das Ende der Pandemie!